(Registrieren)

Leiharbeitnehmer können grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand absetzen

Geschrieben am 27-08-2010

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste
deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass
ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend
machen kann.

"Diese positive Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht von
Bedeutung", so Jörg Strötzel, Vorsitzender des größten deutschen
Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Zum
einen ist festzustellen, dass immer mehr Leiharbeitnehmer steuerliche
Beratung suchen und andererseits gerade zu dieser Rechtsfrage die
Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zugenommen haben.

Grund für diese Entscheidung war, dass der aufeinanderfolgend an
mehrere Unternehmen entliehenen Kläger anders als fest bei einem
Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer sich nicht darauf einrichten
konnte, an einem bestimmten Tätigkeitsmittelpunkt und damit dauerhaft
an einer regelmäßigen Arbeitstätte tätig zu werden. Insoweit seien
ihm höhere Aufwendungen entstanden.

Offen ließ der BFH allerdings, ob ein Leiharbeitnehmer, der vom
Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses über eine
regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit nicht von dieser
Abzugsmöglichkeit profitiert.

Die VLH begrüßt, dass mit diesem Urteil zumindest für die bei
wechselnden Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmer Klarheit
geschaffen wurde. Allerdings bleibt abzuwarten, ob in den Fällen, in
denen Leiharbeitnehmer dauerhaft einem Unternehmen überlassen werden,
ebenso entschieden wird.

Betroffenen Leiharbeitnehmern rät die VLH, ihre
Verpflegungsmehraufwendungen in der Einkommensteuererklärung zu
beantragen und gegen ggf. ablehnende Steuerbescheide Einspruch
einzulegen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "
http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=305 " zum Download
bereit.

Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

286078

weitere Artikel:
  • Morgan Stanley P2 Value: Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor drohender Verjährung ihrer Ansprüche Hamburg (ots) - "Viele Anleger wissen nicht", sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), "dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen." Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln müssen, sonst verjähren ihre Ansprüche. Der Handel von Anteilen am P2 Value mehr...

  • EANS-Adhoc: SOLON SE / Changes to the Management Board of SOLON SE - CFO Simone Prüfer to leave the company -------------------------------------------------------------------------------- ad-hoc disclosure pursuant to section 15 of the WpHG transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- 27.08.2010 Berlin, August 27, 2010. Simone Prüfer, CFO of SOLON SE, has decided to step down from the Management Board effective August 31, 2010 for personal reasons. The mehr...

  • EANS-Adhoc: SOLON SE / Veränderungen im Vorstand der SOLON SE - Finanzvorstand Simone Prüfer scheidet aus dem Vorstand aus -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 27.08.2010 Berlin, 27. August 2010. Simone Prüfer, Finanzvorstand der SOLON SE, scheidet aus persönlichen Gründen zum 31. August 2010 aus dem Vorstand aus. Im Zuge dessen hat der Aufsichtsrat des Unternehmens entschieden, mehr...

  • EANS-Hinweisbekanntmachung: Investkredit Bank AG / Halbjahresfinanzbericht -------------------------------------------------------------------------------- Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die Investkredit Bank AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Halbjahresfinanzbericht Deutsch: Veröffentlichungsdatum: 27.08.2010 Veröffentlichungsort mehr...

  • EANS-Voting Rights: HeidelbergCement AG / Release of a voting rights announcement according to article 26, section 1.1 WpHG (Securities Trading Act) with the aim of a Europe-wide distribution -------------------------------------------------------------------------------- Notification of voting rights transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Person/company obliged to make the notification: ----------------------------------- Name: FMR LLC Place: Boston State: USA Company data: ----------------------- Name: HeidelbergCement AG Address: Berliner Straße mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht