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Tipps für den Alltag / Schulweg: Gefahr erkennen / Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas (mit Bild)

Geschrieben am 25-08-2010

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die großen Ferien sind vorbei. Die Schule beginnt: Zigtausende
Schüler machen sich täglich auf den Schulweg und der birgt Risiken:
Von den 32.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im vergangenen Jahr
verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele am frühen Morgen,
zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit, zwischen 13 und 14
Uhr. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der
sicherste sein. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät Eltern
außerdem, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und
abzulaufen. Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen oftmals überfordert sind, wenn sie die Gefahren im
motorisierten Straßenverkehr erkennen sollen. Dies gilt besonders für
die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften
Kinder für Schäden, die sie einem Dritten bei einem Verkehrsunfall
fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag.

Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nichtdeliktsfähigen Kind
verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage. Ob
ältere Kinder über zehn Jahre tatsächlich für einen Unfall und seine
Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen
Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die
Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können.
Die Praxis zeigt, dass viele Kinder über zehn Jahre dazu durchaus in
der Lage sind. Gleichzeitig kommt es aber auch noch auf das
individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die
Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt
erwartet werden konnte.

Durch die Haftungsprivilegierung von Kindern unter 10 Jahren
müssen Autofahrer zudem stets damit rechnen, dass Kinder sich im
Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Wer Kinder sieht, muss
vorsichtig fahren: Also beide Straßenseiten im Auge behalten und so
fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt in besonderem Maße
in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer


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