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Position des Pfandbriefs am Covered Bond Markt gestärkt / Neue Deckungsregisterverordnung in Kraft
Geschrieben am 31.08.2006 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) - Die Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen (Deckungsregisterverordnung - DeckRegV) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. September 2006 in Kraft.
Das Deckungsregister ist ein zentrales Instrument zur Sicherung des Pfandbriefs. Was dort eingetragen ist, dient im Fall der Insolvenz eines Pfandbriefemittenten der Befriedigung der Pfandbriefgläubiger. Mit der neuen DeckRegV liegen nun auch die einheitlichen Details für die Führung des Deckungsregisters vor. Besonders zu begrüßen ist, dass die Verordnung diese Details ohne bürokratische Übertreibungen regelt. Mit ihr ist der gesetzliche Rahmen, der mit Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005 seinen Anfang nahm, für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe vollendet, für die Schiffspfandbriefe steht noch eine Verordnung aus.
Damit hat der Pfandbrief eine Rechtsgrundlage, wie es sie in dieser Tiefe noch nicht gab, was Investoren zu schätzen wissen. "Diese Verordnung wird dazu beitragen, dass der Pfandbrief seine Benchmarkfunktion am Covered Bond Markt weiter ausbaut", so Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp).
Der vdp wird in Kürze eine Broschüre veröffentlichen, die das Pfandbriefgesetz mit den drei bislang hierzu veröffentlichten Verordnungen enthält.
Originaltext: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29608 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29608.rss2
Pressekontakt:
Dr. Helga Bender, Tel.: 030 20915-330 E-Mail: bender@pfandbrief.de Felix Schnellbacher, Tel. 030 20915-380 E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de
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