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Hessische Unternehmen verstärken Investitionstätigkeit: Zuwachs in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung hessischer Unternehmen belegt sich verbesserndes Investitionsklima in Hessen

Geschrieben am 22-07-2010

Offenbach (ots) -

- 63,2% mehr Neugeschäftsvolumen im ersten Halbjahr 2010 bei dem
Wirtschaftsförderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
(GuW) der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Erhöhung der Darlehenshöchstbeträge auf 2 Mio. Euro
- Finanzierungsmöglichkeiten nun auch für Immobilien zur Schaffung
sozialer Infrastruktur
- Ausweitung der Zinsvergünstigung auf Existenzgründer

Einen spürbaren Anstieg im Neugeschäft verzeichnete das
Kreditprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in der ersten Jahreshälfte:
Insgesamt wurden 559 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 99,3 Mio.
Euro bewilligt, das sind 63,2% mehr Zusagevolumen als im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2009: 391 Anträge mit
einem Gesamtvolumen von 60,8 Mio. Euro). Damit erwies sich die
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) erneut als
erfolgreiches Förderin-strument zur Finanzierung des langfristigen
Kapitalbedarfs bestehender und neu gegründeter kleiner und mittlerer
Unternehmen in Hessen.

Durchschnittlich wurden Darlehensmittel in Höhe von 177.600 Euro
beantragt. In der ver-gleichbaren Vorjahreshälfte lag die
durchschnittliche Darlehenszusage bei 155.500 Euro. Einer der
Hauptgründe für diesen spürbaren Zuwachs liegt in der verstärkten
Investitionstätigkeit der hessischen mittelständischen Unternehmen.
Um das Kreditprogramm noch mehr auf die Bedürfnisse der hessischen
Mittelständler zuzuschneiden und damit die Passge-nauigkeit weiter zu
verbessern, wurden folgende Programmänderungen vorgenommen:

1. Erhöhung der Darlehenshöchstbeträge

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt nun einheitlich 2 Mio. Euro für
alle Verwendungszwecke (Existenzgründung, Investitionen mit Schaffung
von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen
und Festigungs-/Erweiterungsinvestitionen). Zuvor betrug er für
Existenzgründungen 500.000 Euro; für die Schaffung von zusätzlichen
Dauerarbeitsplätzen und für Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen
insg. 1.250.000 Euro.

2. GuW Hessen nun auch für Immobilien zur Schaffung sozialer
Infrastruktur und deren Vermietung / Verpachtung

Der Bau von Immobilien mit anschließender Vermietung oder
Verpachtung an Dritte ist nun auch über GuW Hessen finanzierbar.
Dabei muss es sich aber um Investitionen in die Erhaltung oder
Schaffung einer sozialen Infrastruktur handeln. Neben den
Antragstellern müssen auch die Pächter oder Mieter die KMU-Kriterien
erfüllen. Bei Erwerb von Immobilien und anschließender Vermietung
oder Verpachtung an Dritte gilt die Vorgabe einer grundlegenden
Sanierung in Höhe von mindestens 10% des Erwerbspreises.

Beispiel: ein Investor baut oder modernisiert ein Ärztehaus oder
ein medizinisches Versorgungszentrum in der Stadt oder auf dem Land
und vermietet die Räumlichkeiten an Arztpraxen, Apotheken,
Physiotherapieeinrichtungen usw.

3. Ausweitung der zusätzlichen Zinsvergünstigung auf
Existenzgründer

Die zusätzliche Zinsvergünstigung von 0,4 Prozentpunkten statt 0,2
Prozentpunkten kann nun auch für Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen
einer Existenzgründung gewährt werden. Voraussetzung: Finanzierung
fließt in sogenannte EFRE-Vorranggebiete (Regierungsbezirke Kassel
und Gießen sowie den Odenwaldkreis).

"Die Zahlen belegen, dass die kleinen und mittleren Betriebe in
Hessen wieder verstärkt investieren. Mit der Erhöhung der
Darlehensbeträge wird diesen Unternehmen in der Auf-schwungphase
gezielt geholfen, ihren Kapitalbedarf zu günstigen Konditionen zu
decken", so der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung, Dieter Posch. Der Wirtschaftsminister ermutigte
die Unternehmen, über ihre Hausbank eine Finanzierung aus diesem
Förderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu
beantragen.

Dr. Herbert Hirschler, Sprecher der Geschäftsleitung der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, appellierte an die
Unternehmen, sich frühzeitig um die Finanzierung ihrer Investitionen
unter Einschluss der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zu bemühen.
Denn mit diesen neuen Modifikationen stünden den hessischen kleinen
und mittleren Unternehmen nun noch umfangreichere
Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Investitionsvorhaben zur
Verfügung.

Ansprechpartner in der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen:
Norbert Gonsior
Tel.: 069 / 13 38 50 - 78 16
E-Mail: norbert.gonsior@wibank.de

Originaltext: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55060
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55060.rss2
ISIN: DE000HLB0A20

Pressekontakt:
Wolfgang Kuß
Presse und Kommunikation

Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
MAIN TOWER
Neue Mainzer Str. 52-58
60311 Frankfurt
Tel.: 069/9132-2877
Fax: 069/9132-4335
e-mail: wolfgang.kuss@helaba.de
Internet: www.helaba.de


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