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Sturm- und Hagelschäden nach Hitzegewitter: Worauf Versicherte achten sollten

Geschrieben am 21-07-2010

München (ots) -

- FinanceScout24 erklärt, welche Versicherung wofür zuständig ist
- Schäden mit der Kamera dokumentieren und Zeugen suchen
- Wohngebäude- und Hausrat-Policen sind Pflicht

Das stabile Hochdruckwetter nach dem Dauerregen im Mai und Juni
freut die Bundesbürger. Doch das "Sommermärchen" hat auch eine
Kehrseite: Die Hitzewelle lässt immer wieder heftige Wärmegewitter
entstehen. Das Resultat sind vollgelaufene Keller,
Überspannungsschäden durch Blitzschlag, geborstene Fensterscheiben,
abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, und Autos, an denen Hagelkörner
unschöne Visitenkarten hinterlassen haben.

"Für die Betroffenen ist ein Unwetterschaden eine doppelte
Herausforderung", erklärt Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer
des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24: "Sie
haben mit den Aufräumarbeiten beide Hände voll zu tun. Und sollen
gleichzeitig herausfinden: Welche Schäden reguliert welche
Versicherung? Worauf muss ich achten, damit es keine Schwierigkeiten
bei der Abwicklung gibt?" Schlossberger empfiehlt, im Fall der Fälle
eine Checkliste anzulegen und diese gewissenhaft abzuarbeiten.

Zunächst ist es wichtig, das beschädigte oder zerstörte Hab und
Gut in einer Aufstellung zu erfassen. Wer noch Rechnungen oder
Kassenzettel hat, ist im Vorteil, und sollte diese der Versicherung
in Kopie überlassen. Beschädigten Hausrat sollte man unter keinen
Umständen entsorgen, denn er dient als Beweismittel für die
Versicherung. Deshalb sollten die in Mitleidenschaft gezogenen
Gegenstände auch unbedingt fotografiert werden. Bei Schäden am Haus
rät Schlossberger zusätzlich, einen neutralen Dritten - also nicht
unbedingt den besten Freund oder Nachbarn - als Zeugen hinzuzuziehen
und ein Protokoll anzufertigen.

Erst danach sollte man ans Aufräumen und Reparieren denken. Dabei
gilt: Not-Reparaturen, die dazu beitragen, noch größere Schäden
abzuwenden, müssen sofort ausgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
Denn Versicherte sind angehalten, den Schaden zu minimieren. "Ein
zersprungenes Fenster nach einem Orkan muss unverzüglich abgedichtet
werden, um bei Regen nicht auch noch die Wohnung zu fluten",
erläutert Schlossberger. Auch hier sei es empfehlenswert, vorher
Fotos zu schießen und Zeugen zu suchen. Ratsam sei es auch, den
Schaden schnellstmöglich der Versicherung anzuzeigen, idealerweise
schriftlich per Einschreiben. Wer ein Faxgerät bevorzugt, muss den
Sendebericht aufbewahren, wer telefoniert, einen Zeugen zur Seite
haben. Schlossberger: "Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte man
zudem Namen und Telefonnummer des Sachbearbeiters notieren." Nach der
Schadensmeldung sollte es nicht länger als vier Wochen dauern, bis
zumindest eine Abschlagszahlung auf dem Konto eingeht, stellt der
FinanceScout24-Geschäftsführer klar.

Wohngebäudeversicherung

Das Gros der Hauseigentümer hat eine so genannte "verbundene"
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese schließt Feuer-,
Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein - inklusive
Folgeschäden. Fegt ein Sturm zum Beispiel Ziegel vom Dach und es
regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden,
Fliesen und Fußböden mit abgedeckt. Allerdings sind die Prämien für
einen solchen Schutz regional unterschiedlich hoch, denn die
Versicherer haben Deutschland in Gefahrenzonen aufgeteilt. In
Gegenden, in denen Blitz, Donner und Starkregen häufig wüten, ist es
deshalb deutlich teurer, einen umfassenden Schutz zu erhalten. Auch
sollte man ab und an die Deckungssumme überprüfen, um nicht eine
Unterversicherung zu riskieren und dann auf den Reparaturkosten
sitzen zu bleiben.

Hausratversicherung

Wer hochwertige Möbel besitzt, benötigt eine Hausratversicherung.
Denn diese kommt nicht nur für Einbruch-, Brand- und
Leitungswasserschäden auf. Sie ersetzt auch Sturmschäden, wenn zum
Beispiel ein Orkan das Dach abdeckt und eindringender Regen das teure
Designerbett ruiniert. Anders sieht es aus, wenn Fenster und Türen zu
Bruch gehen. Solche Schäden übernimmt die Hausratversicherung in der
Regel nicht. Zurücklehnen kann sich nur, wer auch eine
Glasversicherung abgeschlossen hat. Außen am Haus montierte
Satellitenschüsseln, Antennen und Jalousien sind in der Regel nur bis
zu einer bestimmten Summe in der Hausratversicherung eingeschlossen.

Kasko-Versicherung

Wird der Wagen bei einem Sturm durch Hagel, einen umstürzenden
Baum, Dachziegel oder andere Gegenstände beschädigt, springt dafür
die Teilkaskoversicherung ein. Das Nachsehen hat, wer nur eine
Kfz-Haftpflicht-Police besitzt. Die Teilkasko bezahlt die notwendigen
Reparaturen oder ersetzt den aktuellen Wert des Autos. "Dagegen kommt
die Vollkaskoversicherung auch für Schäden auf, die durch eigenes
Verschulden entstanden sind", erklärt Schlossberger. Wer
beispielsweise auf einen Wagen auffährt, der gegen einen umgestürzten
Baum geprallt ist, bekommt von der Vollkaskoversicherung den Schaden
am eigenen Auto ersetzt. Auch hier ist es wichtig, den Fall binnen
einer Woche der Versicherung zu melden. Diese entscheidet dann, ob
das Gutachten einer Fachwerkstatt oder eines vom Versicherten
benannten Gutachters genügt, oder ob sie selbst einen Gutachter
bestellen will.

Auf die Windstärke kommt es an

Ob Hausrat-, Wohngebäude- oder Autoversicherung: Bei Orkanschäden
ist es für Versicherte entscheidend, dass das Unwetter auch wirklich
als Sturm eingestuft wird. Das ist dann der Fall, wenn der Wind mit
mindestens Windstärke acht bläst, was rund 63 Stundenkilometern
entspricht. In Deutschland kommt das durchschnittlich an 20 bis 30
Tagen pro Jahr vor. Bei geringeren Windstärken zahlen Wohngebäude-
und Hausratversicherung in der Regel nicht - auch dann nicht, wenn
trotzdem Schäden entstanden sind. Sturmwarnungen in Hörfunk und
Fernsehen sollten grundsätzlich Ernst genommen werden. Autobesitzer,
die ihren Wagen nicht in die Garage fahren, und Hauseigentümer, die
Fenster und Türen nicht schließen, handeln fahrlässig und haben auch
bei starken Stürmen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Über Preise und Leistungsumfang der genannten Versicherungen
informieren die Vergleichrechner von FinanceScout24:

http://www.presseportal.de/go2/wohngebaeudeversicherung
http://www.financescout24.de/versicherungen/hausratversicherung.aspx
http://www.financescout24.de/versicherungen/kfz-versicherung.aspx

Über FinanceScout24:

Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen
Finanzportale im Internet und bietet ihren Nutzern den kostenlosen
Vergleich und den Online-Abschluss von Versicherungen, Produkten zur
Altersvorsorge, Baufinanzierungen, Ratenkrediten, Geldanlageprodukten
sowie Strom-, Gas- und Telekommunikationstarifen. Dabei sorgt
FinanceScout24 für Transparenz bei allen relevanten
Finanzentscheidungen.

FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote
monatlich rund 8 Millionen Menschen nutzen. Als starker Partner
unterstützt Scout24 seine Kunden bei wichtigen Entscheidungen,
insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Job,
Partnerschaft und Finanzen. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24,
ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und
TravelScout24 sowie das Portal Jobs.de zur Scout24 Gruppe. Scout24
ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns

Originaltext: FinanceScout24
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50682
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50682.rss2

Pressekontakt bei FinanceScout24:
Dr. Günter Kast
Rosenheimer Straße 143b
81671 München
Tel.: + 49 (0)89 189 690 205
E-Mail: guenter.kast@financescout24.de
URL: www.financescout24.de


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