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Vorlage der EU-Kommission zur Regelung des Internationalen Personaltransfers ohne Zusagen für berufstätige Ehepartner

Geschrieben am 19-07-2010

Den Haag, Niederlande, July 19, 2010 (ots/PRNewswire) - Die Vorlage der
Europäischen Kommission für eine EURichtlinie, die die Einreise und
Aufenthaltsberechtigung von firmenintern versetzten Mitarbeitern
regelt, geht nicht auf die Belange von berufstätigen Ehepartnern und
Lebensgefährten ein. Die Initiative der Kommission soll das Verfahren
zum Erwerb der Arbeitserlaubnis vereinfachen, wenn internationale
Firmen ihre Manager, Spezialisten und Nachwuchskräfte mit
Hochschulabschluss nach Europa versetzen. Die Vorlagen erkennen zwar
prinzipiell an, dass Familienmitglieder ein Recht haben, den
Mitarbeiter zu begleiten, enthalten aber keine Regelungen, die den
Lebenspartnern ein Recht auf Arbeitsgenehmigung einräumen, obwohl
einzelne europäische Länder dies bereits gewähren.

Die Permits Foundation, eine internationale Stiftung, die sich
für den Zugang zum Arbeitsmarkt für begleitende Lebenspartner
einsetzt, wertet positiv, dass die Kommission die wirtschaftliche
Bedeutung des innerbetrieblichen Personaltransfers anerkennt. Dass
die Rechte der begleitenden Lebenspartner nicht bedacht werden, sieht
die Organisation jedoch als verpasste Gelegenheit.

"Wenn der Lebensgefährte nicht arbeiten kann, nimmt der
Mitarbeiter die Versetzung vielleicht nicht an, und seine
Fachkompetenz geht dem Unternehmen verloren. Das ist nicht nur
schlecht für das Unternehmen, sondern auch für die nationale und
europäische Wirtschaft", so Kathleen van der Wilk-Carlton,
Vorstandsmitglied der Permits Foundation. "Wir sind davon
ausgegangen, dass die EURichtlinie Lebenspartnern das Arbeiten
erlauben würde, entsprechend der Blue Card Richtlinie für andere hoch
qualifizierte Arbeitnehmer."

Permits Foundation hat kürzlich die Ergebnisse einer weltweiten
Lebenspartner-Befragung veröffentlicht, die belegen, dass die
Mobilität von hoch qualifizierten Mitarbeitern beeinträchtigt wird,
wenn der Lebenspartner nicht arbeiten darf. Etwa 22 Prozent der
internationalen Mitarbeiter haben eine Versetzung abgelehnt und 7
Prozent haben einen Auslandseinsatz frühzeitig abgebrochen, weil die
Karriereentwicklung des Lebensgefährten beeinträchtigt war. Fast 60
Prozent gaben an, dass sie in Zukunft wahrscheinlich keinen
Arbeitsplatz akzeptieren würden, an dem der Lebenspartner keine
Arbeitserlaubnis erhält.

Gill Gordon, Personaldirektor von Schlumberger Limited, weist
darauf hin, dass Regierungen, die internationale Arbeitskräfte
anwerben wollen, berücksichtigen sollten, dass qualifizierte
Mitarbeiter auf eine freundliche Aufnahme in potenziellen Gastländern
Wert legen. "Auch Ehepartner und Lebensgefährten sind oft hoch
qualifiziert mit vielseitigem professionellen Know-how, von dem die
nationalen Volkswirtschaften ebenfalls profitieren können, wenn sie
Arbeitsgenehmigungen zulassen."

Permits Foundation will sich nun beim Europarat und Parlament
für eine Verbesserung der Bestimmungen einsetzen.
"Arbeitsgenehmigungen für Lebenspartner sollten als Schlüsselelement
einer modernen Migrationspolitik dazu beitragen, dass Europa ein
bevorzugter Standort im internationalen Geschäftsleben ist", so
Kathleen van der Wilk-Carlton.

Anmerkungen für die Presse:

Mehr als 40 bedeutende internationale Unternehmen wie AkzoNobel,
AstraZeneca, BMW, Bosch, BT, Ericsson, GlaxoSmithKline, Schlumberger,
Shell, Unilever und TNT unterstützen die Arbeit der Permits
Foundation. Die Stiftung hat erfolgreich zu Veränderungen in den USA,
Frankreich, den Niederlanden, Hongkong und Malaysia beigetragen.
Derzeit setzt sie sich für Verbesserungen in der Europäischen Union
und verschiedenen asiatischen Ländern ein und wirbt für die weltweite
Anerkennung des Problems.

Die Vorlagen der EU Kommission zur ICT Richtlinie (EU Richtlinie
zum Internationalen Personaltransfer):

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/propos
al_directive_intra_corporate_transferees.pdf

Weltweite Studie der Permits Foundation:

http://www.permitsfoundation.com/docs/permits_survey_summary.pdf

Länder, in denen Ehepartner eine Arbeitsgenehmigung erhalten:

http://permitsfoundation.com/docs/Permits%20Country%20Summary%20March
%202010.pdf

(Aufgrund der Länge dieser URL könnte es notwendig sein, dass Sie
diesen Hyperlink in das URL-AdressenFeld ihres Internetbrowsers
kopieren. Potenzielle Leerzeichen bitte entfernen.)

http://www.permitsfoundation.com

Originaltext: Permits Foundation
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67401
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67401.rss2

Pressekontakt:
CONTACT: Kontakt: Kathleen van der Wilk-Carlton, Tel.: +31610220771,
oderHelen Frew, Tel.: +31650645582


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