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Hitzewelle: Wer im Freien arbeitet, sollte sich schützen

Geschrieben am 16-07-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Der Sommer hat Deutschland im Griff, trotz kurzer Regenphasen.
Kollabierende Fahrgäste in unklimatisierten Bahnwagen sind nur die
Spitze des Problems. Viele Menschen müssen ohne Klimaanlagen
arbeiten. Gerade Beschäftigte am Bau arbeiten viel im Freien und
müssen sich schützen. Darauf hat die Berufsgenossenschaft (BG BAU)
hingewiesen.

Vor allem Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer und Maurer, aber auch
viele andere Beschäftigte der Bauwirtschaft leiden in diesen Tagen
unter der Hitzewelle. Erste Anzeichen wie Übelkeit und Schwindel oder
die Störung des Bewusstseins können auf einen drohenden Hitzschlag
hinweisen und sollten ernst genommen werden. An heißen Tagen ist es
während der Arbeit besonders wichtig, bis zu vier Liter Flüssigkeit
zu trinken, am besten leicht gekühltes Mineralwasser. Grund: Durchs
Schwitzen fehlen dem Körper Flüssigkeit und Mineralstoffe.

Außerdem zeigen verschiedene Untersuchungen, dass Bauarbeiter eine
4,7-fach höhere Dosis an UV-Strahlen aufnehmen als Beschäftigte, die
sich nur in geschlossenen Räumen aufhalten. Eine große Bedrohung für
die Haut ist daher die Krebsgefahr. Die gefährlichste
Hautkrebserkrankung durch UV-Strahlen ist das so genannte "maligne
Melanom". Dieser pigmentierte Haut-Tumor ist für den Großteil der
Hautkrebs-Todesfälle der Menschen verantwortlich. Aber es gibt noch
weitere Hautkrebstypen. Wer sich in der heißen Jahreszeit täglich
über viele Stunden der prallen Sonne aussetzen muss, ist gefährdet
und muss sich schützen.

Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor bis 30 reicht allein nicht immer
aus, um Schäden der Haut vorzubeugen. Der Körper muss bekleidet und
der Kopf bedeckt sein. Eine Sonnenbrille mit UV-Kennzeichen schützt
die empfindliche Netzhaut der Augen, so die BG BAU. Die Betriebsärzte
des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU bieten
Vorsorgeuntersuchungen an, um krebsverdächtige Veränderungen der Haut
rechtzeitig zu erkennen.

Auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht, unterstreicht die BG
BAU: Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind sie gehalten, mögliche
Gefahren für ihre Beschäftigten zu ermitteln, sie zu beurteilen und
geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Arbeiten im
Freien, wo Hitze und Sonnenstrahlen Gefahrenquellen sein können. Wenn
es geht, sollten sie Tätigkeiten in Schattenbereiche verlegen. Eine
weitere Möglichkeit ist es, die Arbeits- und Pausenzeiten auf das
Klima einzustellen. Über die Einzelheiten können sich die Betriebe
von der BG BAU beraten lassen.

Originaltext: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60172
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60172.rss2

Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
joachim.foerster@bgbau.de


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