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Sondertagung der Haufe Akademie zur Umsatzsteuererhöhung 2007

Geschrieben am 31-08-2006

Freiburg (ots) - Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzsteuererhöhung
wirksam. Mit drei Prozent ist es die massivste Erhöhung seit
Einführung der Umsatzsteuer. Entsprechend kostenträchtig können
Fehler in der Umsetzung für die Unternehmen werden, insbesondere da
mit verstärkten Prüfungen durch die Finanzämter zu rechnen ist. Wer
sich rechtzeitig mit den Problemen auseinandersetzt, die die
Umsatzsteuerumstellung im kaufmännischen Alltag bringen könnte, kann
die kommenden Monate bis zum Stichtag noch sinnvoll nutzen: Nicht nur
um sich entsprechend vorzubereiten, sondern auch, um noch bestehende
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal einzusetzen.

Eigentlich klingt es ganz einfach - zum 1. Januar 2007 wird die
Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent erhöht. Aber bei
näherem Hinsehen wird schnell klar, dass sich hier ein riesiges Feld
von Stolperfallen und kaufmännischen Problemen für die Unternehmen
auftut, gerade was die Übergangsphase angeht. Es beginnt bereits bei
der Umsatzsteuervoranmeldung, geht über Fragen des
Preisanpassungsrechts, Anwendung in bestehenden Verträgen,
Rückvergütungen und Umtausch, Vorschuss- und Abschlagszahlungen,
Leistungszeitpunkte und Teilentgelte bis hin zu Besonderheiten bei
Auslandsgeschäften. Und dies sind nur wenige Beispiele. Was die
deutsche Steuergesetzgebung nicht nur den Verbrauchern sondern vor
allem den Unternehmen in der Umsetzung hiermit zumutet, ist für viele
noch gar nicht konkret fassbar, vor allem angesichts der zahllosen
Sonderfälle und Ausnahmeregelungen, die sich bereits jetzt
abzeichnen.

Die Sondertagung der Haufe Akademie "Umsatzsteuererhöhung 2007 -
Rechtzeitige Gestaltung spart Geld - vermeiden Sie Mehrbelastungen!"
befasst sich genau mit den Detailfragen zur neuen Umsatzsteuer, denen
sich sämtliche Branchen und Unternehmen in ihrer kaufmännischen
Alltagspraxis ab Januar gegenüber sehen werden. Hier erfahren die
Teilnehmer wo die Fallstricke in der Geschäftsabwicklung lauern, ob
es sinnvoll ist, Investitionen vorzuziehen, ob das Vorziehen
bestimmter Teilleistungen empfehlenswert sein kann, wie
Abschlagszahlungen, Teilentgelte, Umtausch, Vorausrechnungen,
Entgeltserhöhungen und -minderungen, Dauerleistungen, Gutscheine,
Rabattmarken, Jahresboni und Rückvergütungen, sonstige
Sonderleistungen etc. zu behandeln sind, und welche vertraglichen
Gestaltungsrechte sie vor und nach der Umsatzsteuererhöhung haben.

In den jeweiligen Fachvorträgen geht es vor allem um die
praktische Umsetzbarkeit und die korrekte Einführung der notwendigen
Maßnahmen sowie die optimale Nutzung von Gestaltungsspielräumen. Die
Teilnehmer erhalten umfangreiche Arbeitsunterlagen, die sie im
Nachgang zur Tagung als Nachschlagewerk nutzen können. Sollten
weitere Fragen auftauchen, stehen die Referenten auch später noch per
E-Mail für Antworten bereit.

Die eintägige Sondertagung findet bundesweit an fünf verschiedenen
Terminen und Orten statt. Sie richtet sich insbesondere an
Führungskräfte und Mitarbeiter in verschiedenen kaufmännischen
Funktionen (Finanz-/Rechnungswesen, Kreditoren-/Debitorenabteilungen,
Inkasso-/Mahnwesen, Steuern, Revision, Controlling, Einkauf/Verkauf)
sowie an kaufmännische Mitarbeiter der Bau- und Immobilienwirtschaft
und an Angehörige der steuer-, rechts- und wirtschaftsberatenden
Berufe.

Nähere Informationen zur Sondertagung gibt es unter folgendem
Link: http://www.haufe-akademie.de/index.asp?bnr=93.30

oder bei den Beratern der Haufe Akademie unter der Rufnummer 0761
4708-811.

Originaltext: Haufe Akademie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62071
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62071.rss2


Weitere Informationen:

Haufe Akademie GmbH, Pressestelle
Iris Paech
Lörracher Str. 9, 79115 Freiburg
Tel. 0761 4708-958, Fax: 0761 4708-629
mailto:pressestelle@haufe-akademie.de
http://www.haufe-akademie.de


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