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EANS-Stimmrechte: Winter AG / Korrektur: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geschrieben am 08-07-2010


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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:



-----------------------------------
Name: Susanne Friederike Winter, Susanne Winter, Friedrich Winter, Otto
Friedrich Winter
Staat: Deutschland



Angaben zum Emittenten:
-----------------------



Name: Winter AG
Adresse: Edisonstraße 3, 85716 Unterschleißheim (München)
Sitz: Unterschleißheim (München)
Staat: Deutschland



Korrektur der Veröffentlichung vom 06.07.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 19.12.2003
Frau Susanne Friederike Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.12.2003 die
Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 48,44 %
(2.954.793 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 45,16 % (2.754.793 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG



Frau Susanne Friederike Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25.02.2004 die
Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 71,40 % (4.355.483
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 68,12 % (4.155.483 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 21.06.2009
Frau Susanne Friederike Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.01.2005 die
Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,28
% (200.000 Stimmrechte) beträgt.
?



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 19.12.2003
Frau Susanne Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.12.2003 die Schwelle von 50
% überschritten hat und zu diesem Tag 54,90 % (3.348.786 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 32,33 % (1.972.303 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG sowie 6,56
% (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:



- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG



Frau Susanne Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25.02.2004 die Schwelle von 75
% überschritten hat und zu diesem Tag 77,79 % (4.744.901 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 65,13 % (3.972.993 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG sowie 6,56
% (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:



- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG



Frau Susanne Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 04.03.2004 die Schwellen von 25
%, 50% und 75 % unterschritten hat und zu diesem Tag 12,65 % (771.908
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 6,56 % (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter



Frau Susanne Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30.03.2009 die Schwellen von 3
%, 5 % und 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,30 % (68.959 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihr 0,60 % (32.027 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.



?
Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 19.12.2003
Herr Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.12.2003 die Schwelle
von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 54,90 % (3.348.786 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihm 48,05 % (2.931.276 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG sowie 6,56
% (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:



- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG
- Susanne Winter



Herr Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25.02.2004 die Schwelle
von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 77,79 % (4.744.901 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihm 70,94 % (4.324.391 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG sowie 6,56
% (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:



- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter
- Trüb AG
- Susanne Winter



Herr Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 04.03.2004 die Schwellen
von 10 %, 25 %, 50 % und 75 % unterschritten hat und zu diesem Tag 6,84 %
(417.510 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 6,56 % (400.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Susanne Friederike Winter
- Otto Friedrich Winter



Herr Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30.03.2009 die Schwellen
von 3 % und 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,62 % (32.996 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihm 0,60 % (32.027 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.



?
Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 19.12.2003
Herr Otto Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11.12.2003
die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 48,44 %
(2.954.793 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 45,16 % (2.754.793 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Susanne Friederike Winter
- Trüb AG



Herr Otto Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25.02.2004
die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 71,40 % (4.355.483
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihm 68,12 % (4.155.483 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG
zuzurechnen.
Von nachfolgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Winter AG jeweils 3
% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Susanne Friederike Winter
- Trüb AG



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 21.06.2010
Herr Otto Friedrich Winter (Deutschland) hat uns nach § 26 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.01.2005
die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag
3,28 % (200.000 Stimmrechte) beträgt.



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Winter AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:


Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0XFUK6
WKN: A0XFUK
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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