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ELENA wird weder gestoppt noch ausgesetzt - Wichtige Meldepflichten seit 1. Juli 2010

Geschrieben am 02-07-2010

Freiburg (ots) - Kein Aus für ELENA: nach einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung waren die
Diskussionen um ELENA in den letzten Wochen und Monaten neu
entbrannt. Doch der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales hat getagt und auch Änderungen in Details
entschieden. ELENA wurde aber weder gestoppt noch in wesentlichen
Teilen außer Kraft gesetzt.

Für Entgeltabrechner bedeutet dies: auch die bis zuletzt
umstrittenen Angaben zur Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern
sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend. Lediglich die ursprünglich
vorgesehenen Freitextfelder sind vom Arbeitgeber nicht zu befüllen.

Die Entgeltexperten von Haufe-Lexware haben zusammengestellt, was
Arbeitgeber jetzt beachten müssen, um nicht gegen gesetzliche
Meldepflichten zu verstoßen.

Interessierte finden diese Informationen kostenlos unter

http://www.presseportal.de/go2/Entgeltabrechnung

http://www.presseportal.de/go2/Meldeverfahren

Originaltext: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/898-3975
Fax: 0761/898-3900
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter
http://www.haufe-lexware.com


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