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Ratingagentur Standard & Poors im Zusammenhang mit Lehman-Rating verklagt

Geschrieben am 07-06-2010

Hamburg (ots) - Kapitalmarktrechtsexperten wollen nicht länger auf
den Gesetzgeber warten

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main reichte KWAG-Rechtsanwälte
aus Hamburg in dieser Woche die bundesweit erste Klage gegen eine
amerikanische Ratingagentur ein. Hintergrund ist der Kauf eines
Lehman-Zertifikates eines deutschen Anlegers im Jahr 2008 in Höhe von
30.000 Euro. Dem Zertifikatkauf lag eine Ratingbewertung der Lehman
Brothers Muttergesellschaft sowie der als Emittent auftretenden
Tochtergesellschaft von "A+" durch Standard & Poors zugrunde. Auf
dieses Rating nahmen die Verkaufsprospekte ausdrücklich Bezug.

"Ratingagenturen sind bisher auch vom Gesetzgeber weitestgehend
unkontrolliert. Dabei haben deren Bewertungen weitreichende Folgen
für den globalen Finanzmarkt, wie die jüngste Euro-Krise gezeigt hat.
Auch private Anleger vertrauen bei ihren Entscheidungen auf die
werbewirksamen Anpreisungen, wenn Emittenten oder Produkte mit guten
Ratings versehen sind", erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht von KWAG.

Im vorliegenden Fall vertraute der Kläger auf das "A+" Rating
durch Standard & Poors und sah deshalb kein Risiko bei einer
Investition in Lehman-Zertifikate. Noch drei Tage vor der
Lehman-Pleite hatte S&P die Lehman-Brothers Muttergesellschaft mit
"A" bewertet. "Methodik und Zustandekommen der Ratings sind völlig
undurchsichtig. Die Agenturen haben bisher darauf gesetzt, dass sie
für falsche Bewertungen nicht einstehen müssen, da ohnehin niemand
einen objektiven Maßstab anlegen kann und der Gesetzgeber sich
weigert, hier klare gesetzliche Vorgaben für die Haftung der
Agenturen zu erlassen", so Gieschen.

KWAG entwickelte die Klage gemeinsam mit Prof. Dr. Kai-Oliver
Knops von der Universität Hamburg und versteht diese als ein
Musterverfahren, das auch für Tausende andere Anleger, die
Finanzprodukte aufgrund positiver Ratings durch die führenden
Agenturen erworben haben, erhebliche Konsequenzen haben könnte.

Gieschen: "Wir betreten mit dieser Klage gegen eine amerikanische
Ratingagentur vor einen deutschen Gericht sicher auch juristisches
Neuland. Aber unser Mandant und wir sind entschlossen, dieses
Verfahren durch alle Instanzen und gegebenenfalls bis zum
Europäischen Gerichtshof zu treiben. Das die Klage nicht ohne
Substanz ist, zeigt schon der Umstand, dass wir hierfür Kostendeckung
durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten erhalten haben."

Nach Auffassung von KWAG ist es längst an der Zeit, dass der
Gesetzgeber den Ratingagenturen klare Regeln vorgibt. "Wenn der
Gesetzgeber nicht Willens ist, die notwendigen Konsequenzen zu
ziehen, werden wir auf juristischem Weg mit Hilfe der Gerichte die
Agenturen an ihrer empfindlichsten Stelle treffen. Eine einmal
festgestellte Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Ratings
bedeutet ein Milliardenrisiko für die Agenturen", bekräftigt Gieschen
abschließend.

Weitere Klagen gegen Moody´s und Fitch sind in Vorbereitung.

Weitere Informationen unter www.kwag-recht.de

Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80462
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2

Pressekontakt:
Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2 - 4
20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5 - 0
Fax 040 / 226 399 5 - 29
hamburg@kwag-recht.de


Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
fon: +49 4298 468 3-12
fax: +49 4298 468 3-33
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