(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Stöhr & Co. AG i. L. / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 04-06-2010


--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------


[pic]
ISIN DE 007277006 // WKN 727 700

Einladung zur Hauptversammlung
der Stöhr & Co. Aktiengesellschaft i. L., Mönchengladbach

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Dienstag, den 13. Juli 2010, um 14:00
Uhr MESZ im Hotel Holiday Inn, Speicker Straße 49 in
41061 Mönchengladbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L. ein.

TAGESORDNUNG


1. Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie des
Lageberichts und des Konzernlageberichts für das erste
Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009
einschließlich der erläuternden Berichte des Abwicklers zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats


2. Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über die
Billigung des Konzernabschlusses jeweils für das erste
Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009


Da die Stöhr & Co. AG durch Beschluss der Hauptversammlung vom
26.6.2009 aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des
Abschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Billigung
des Lageberichts und des Konzernlageberichts für abgelaufene
(Rumpf)Abwicklungsgeschäftsjahre der Hauptversammlung, § 270 Abs. 2
S. 1 AktG analog.


Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Abschluss für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis
zum 31.12.2009 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt und
der Konzernabschluss für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom
1.7.2009 bis zum 31.12.2009 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf
gebilligt.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats


Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das erste
Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009 Entlastung
erteilt.


4. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers


Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


Dem Abwickler wird für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis
zum 31.12.2009 Entlastung erteilt.


5. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist
am 1.September 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a.
Neuregelungen der Fristen, Termine und deren Berechnung,
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von
Vollmachten. Im Hinblick darauf soll die Satzung der Gesellschaft an
diese neue Rechtslage angepasst werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:

a) § 19 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den
Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den
Aufsichtsrat oder eine Aktionärsminderheit. Die Hauptversammlung ist
mit der gesetzlichen Frist einzuberufen. Die Einberufungsfrist
verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 20 der Satzung)."

b) § 19 Absatz 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.


c) § 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


"§ 20
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in
Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage eines in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über
den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nachgewiesen
haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine kürzere, in
Tagen zu bemessene Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung und
der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen."


d) § 21 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


"§ 21
Stimmrecht


In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme.
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs
zur Hauptversammlung erfolgen. In der Einberufung kann eine
Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135 AktG bleibt
unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen."

6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr
2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


Die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 bestellt.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die Ausübung des
Stimmrechts

ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
SINDSÄMTLICHE AKTIONÄRE BERECHTIGT, DIE SICH IN TEXTFORM IN DEUTSCHER
ODERENGLISCHER SPRACHE ANGEMELDET UND DER GESELLSCHAFT IHRE
BERECHTIGUNGNACHGEWIESEN HABEN. ZUM NACHWEIS REICHT EIN IN TEXTFORM ERSTELLTER
BESONDERERNACHWEIS DES ANTEILSBESITZES DURCH DAS DEPOTFÜHRENDE INSTITUT IN
DEUTSCHER ODER
ENGLISCHER SPRACHE AUS. DER NACHWEIS HAT SICH AUF DEN BEGINN DES 22. JUNI
2010(NACHWEISSTICHTAG) ZU BEZIEHEN.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Stöhr & Co. AG i. L. unter der
Anschrift

STÖHR & Co. AG i. L.
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
D - 60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com


spätestens am Dienstag, den 6. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Bedeutung des NAchweisstichtags

DER NACHWEISSTICHTAG IST DAS ENTSCHEIDENDE DATUM FÜR DEN
UMFANG UND DIEAUSÜBUNG DES TEILNAHME- UND STIMMRECHTS IN DER
HAUPTVERSAMMLUNG. IM VERHÄLTNIS ZUR GESELLSCHAFT GILT FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG ODER DIE AUSÜBUNG DES
STIMMRECHTS ALS AKTIONÄR NUR, WER EINEN NACHWEIS DES
ANTEILSBESITZES ZUM NACHWEISSTICHTAG ERBRACHT HAT.
VERÄNDERUNGEN IM AKTIENBESTAND NACH DEM NACHWEISSTICHTAG HABEN
HIERFÜR KEINE BEDEUTUNG.


AKTIONÄRE, DIE IHRE AKTIEN ERST NACH DEM NACHWEISSTICHTAG ERWORBEN
HABEN,KÖNNEN SOMIT NICHT AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN. AKTIONÄRE, DIE
SICH ORDNUNGSGEMÄß ANGEMELDET UND DEN NACHWEIS ERBRACHT HABEN, SIND AUCH
DANN ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
BERECHTIGT,
WENN SIE DIE AKTIEN NACH DEM NACHWEISSTICHTAG VERÄUßERN. DER NACHWEISSTICHTAG
HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERÄUßERBARKEIT DER AKTIEN UND IST KEIN
RELEVANTES DATUM FÜR EINE EVENTUELLE DIVIDENDENBERECHTIGUNG.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

AKTIONÄRE KÖNNEN IHR STIMMRECHT IN DER HAUPTVERSAMMLUNG AUCH DURCH EINEN
BEVOLLMÄCHTIGTEN, Z. B. EIN KREDITINSTITUT ODER EINE
AKTIONÄRSVEREINIGUNG,AUSÜBEN LASSEN. AUCH IN DIESEM FALL BEDARF ES DER
FRISTGERECHTEN ANMELDUNG DURCH DEN AKTIONÄR ODER DEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
NACH DEN VORSTEHENDEN
BESTIMMUNGEN.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der
Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail Adresse


zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und
Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von
ihrem depotführenden Institut erhalten.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.


Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen
können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der
Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 9. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, und
nur durch Telefax oder E-Mail an folgende Adresse der Gesellschaft:

STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126,
Telefaxnummer: +49 (0) 6428 705304
E-Mail: office@kap.de


unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen
werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

DIE WEITERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND EINZELHEITEN ÜBER DIE AUSÜBUNG
DER RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß § 121 ABS. 3 ZIFFER 3 IN VERBINDUNG
MIT §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG STEHEN DEN
AKTIONÄREN VON DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG AN AUF DEM
INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT UNTER WWW.STOEHR-AG.DE/INVESTOR
RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG/ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER
AKTIONÄRE ZUR VERFÜGUNG.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende
Fristen beachtet werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der
Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den
12. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Nach
§§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 28. Juni 2010,
24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131
Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung
Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst
frühzeitig an oben genannte Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung.
Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT

FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ALSBALD NACH DER EINBERUFUNG DER
HAUPTVERSAMMLUNG ÜBER DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
UNTER WWW.STOEHR-AG.DE/INVESTORRELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUGÄNGLICH:


• der Inhalt dieser Einberufung,
• eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss
gefasst werden soll,
• die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
o der Abschluss,
o der Konzernabschluss,
o der Lagebericht,
o der Konzernlagebericht,
o der Bericht des Aufsichtsrats,
o der erläuternde Bericht des Abwicklers zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB,jeweils für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis 31.12.2009,
• die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung,
• die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können und
• nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre:
Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.


Gesamtzahl der Aktien Und Stimmrechte

DAS GRUNDKAPITAL DER GESELLSCHAFT BETRÄGT ZUM ZEITPUNKT DER
BEKANNTMACHUNG DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM
ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER 16.400.000,00 EUR UND IST EINGETEILT
IN 6.400.000 AUF DEN INHABER LAUTENDE STÜCKAKTIEN MIT EINEM
ANTEILIGEN BETRAG AM GRUNDKAPITAL VON JE 2,5625 EUR UND MIT EINER
STIMME JE STÜCKAKTIE. DIE GESELLSCHAFT HÄLT KEINE EIGENEN AKTIEN.
DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG DIESER HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER
BETRÄGT DEMENTSPRECHEND 6.400.000.

BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG


DIE EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, IHRE TAGESORDNUNG UND DIE
BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON ABWICKLER UND AUFSICHTSRAT SIND IM ELEKTRONISCHEN
BUNDESANZEIGER IN DER GESAMTEN EUROPÄISCHEN UNION BEKANNTGEMACHT WORDEN.

Mönchengladbach, den 4. Juni 2010

STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.


Der Abwickler


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: Stöhr & Co. AG i. L.
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE -

Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach

Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304

E-Mail: office@kap.de

Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007277006
WKN: 727700
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

272286

weitere Artikel:
  • EANS-DD: Henkel AG & Co. KGaA / Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG -------------------------------------------------------------------------------- Directors Dealings-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Daten: -------------------------------------------------------------------------------- Mitteilungspflichtige Person: ----------------------------- Name: Dr. h.c. Christoph Henkel mehr...

  • EANS-DD: Henkel AG & Co. KGaA / Notification concerning transactions by persons performing managerial responsibilities pursuant to section 15a of the WpHG -------------------------------------------------------------------------------- Notification concerning transactions by persons discharging managerial responsibilities pursuant to section 15a of the WpHG, transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Details of the person subject to the disclosure requirement: -------------------------------------------------------------------------------- mehr...

  • EANS-News: Bekanntmachung betreffend die bevorstehende Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen Wien (Österreich), 4. Juni 2010 (euro adhoc) - - I. Die ordentliche Hauptversammlung der Intercell AG für das Geschäftsjahr 2010 findet am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 14.00 Uhr im Haus der Industrie(Großer mehr...

  • EANS-News: Announcement regarding the upcoming Annual Shareholders´ Meeting -------------------------------------------------------------------------------- Corporate news transmitted by euro adhoc. The issuer/originator is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Annual & Special Corporate Meetings Vienna (Austria), June 4, 2010 (euro adhoc) - - I. The ordinary shareholders´ meeting of Intercell AG for the business year 2010 will take place on Friday, June 25, 2010, at 2.00 p.m. at the Haus mehr...

  • Winning Brands in Deutschland auf dem Vormarsch Frankfurt, Deutschland, June 4, 2010 (ots/PRNewswire) - Der nordamerikanische Hersteller Winning Brands Corporation, http://www.winningbrands.com, Produzent des beliebten Winning Colours 1000+ Stain Remover (Fleckenentferner), verstärkt seine Präsenz in Europa durch Ernennung seines ersten Produkt-Botschafters in Deutschland. Unlängst war ein Produkt-Botschafter in Dänemark eingesetzt worden. Dort wurde 1000+ (die Bezeichnung für die hochmoderne Reinigungslösung im nicht-englischsprachigen Raum) zum Gesprächsthema, als der Fleckenentferner mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht