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DJV und dju gewinnen gegen Zeit-Verlag

Geschrieben am 03-06-2010

Berlin (ots) - Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags
ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser
"Vereinbarung" dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10).
Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt. Nach dem
Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und
Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes
Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den
Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser
Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung
für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt
worden.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als
"wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen
Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und
Journalisten". Es sei zu begrüßen, dass das Landgericht Hamburg seine
Rechtsprechung zum Schutz der freien Autoren fortgesetzt und noch
vertieft habe. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile
gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein
Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt,
wonach ebenfalls einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende
Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden.
Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die
Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber an allen
Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind.
dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen fügte hinzu: "Das Urteil
bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien
Journalistinnen und Journalisten."

"Die juristische Auseinandersetzung mit der Zeit und anderen
Verlagen zahlt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen aus", sagte
Konken. Die Urteile schafften eine weit größere Rechtssicherheit als
in Briefen angedeutete Zugeständnisse, die nicht einklagbar seien.

Originaltext: DJV - Deutscher Journalisten Verband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17686
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17686.rss2

Pressekontakt:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
dju: Ulrike Maercks-Franzen

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de


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