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EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-06-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft


Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einladung


Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23.
ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 02.
Juli 2010, um 11.00 Uhr, im Tech Gate Vienna, 1220 Wien,
Donau-City-Straße 1, Veranstaltungssaal 0.1


Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses zum 28.02.2010 sowie des zusammengefassten
Lageberichts samt Corporate Governance-Bericht und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009/2010.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009/2010.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011.
6. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009/2010.


7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen -
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 11. Juni 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1220 Wien,
Donau-City-Straße 9, Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin,
auf:

*) Jahresabschluss,
*) Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
*) Vorschlag für die Gewinnverwendung,
*) Corporate Governance-Bericht,
*) Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010;

*) Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
*) Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und ein Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind ab 11. Juni 2010 außerdem
im Internet www.agrana.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 11. Juni 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein


Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die


antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 23. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 1 21137 12940 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9,
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail
gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder
ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 29. Juni 2010 an den
Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per
Telefax an +43 1 21137 12940 oder per E- Mail
gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der
Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung
der Aktien für die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen


Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. Juni 2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien


Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 29. Juni
2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.


Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
gem. § 886 ABGB) Generalsekretärin
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000603709
im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
Mail anzuschließen ist


Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs; ISIN AT0000603709, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. Juni 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Ein Muster der Depotbestätigung wird im Internet unter
www.agrana.com zur Verfügung gestellt.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Textform) z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 01. Juli 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 103.210.249,78 eingeteilt in
14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten


Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Juni 2010

Der Vorstand


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Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: AGRANA Beteiligungs-AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

AGRANA Beteiligungs-AG

Mag. Maria Fally

Investor Relations

Tel.: +43-1-211 37-12905

e-mail:maria.fally@agrana.com



Mag. Ulrike Pichler

Public Relations

Tel.: +43-1-211 37-12084

e-mail:ulrike.pichler@agrana.com

Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
WKN: 779535
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Präsenzhandel
Frankfurt / Präsenzhandel
Stuttgart / Präsenzhandel
Wien / Amtlicher Handel


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