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EANS-Hauptversammlung: JoWooD Entertainment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 01-06-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung

Der Vorstand der JoWood Entertainment AG lädt die Aktionäre der
Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 29. Juni 2010, um 11 Uhr im
Casablanca-Veranstaltungssaal 2, Perfektastraße 81, A-1230 Wien,
stattfindenden

10. ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht 2009, des Konzernabschlusses zum
31.12.2009 samt Konzernlagebericht sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.
2. Berichterstattung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009
ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur
Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 und Änderung des
Geschäftsjahres.


Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen ab dem 8.Juni 2010 am Sitz der
Gesellschaft in A-1190 Wien, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19,
auf:


(i) Jahresabschluss zum 31.12.2009 samt Lagebericht;
(ii) Konzernabschluss zum 31.12.2009 samt Konzernlagebericht;
(iii) Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2009;
(iv) Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2009;
(v) Erklärungen der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz, dh Erklärungen über
fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass
kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe;
(vi) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 3. bis einschließlich 7;
(vii) Entwurf der Satzung in der gemäß dem Antrag zu 7. der Tagesordnung
geänderten Fassung sowie Gegenüberstellung der Satzung in der bisherigen Fassung
und in der vorgeschlagenen Neufassung;
(viii) Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109,
110, 118 Aktiengesetz.


Die oben zu (i) bis (viii) genannten Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 8.Juni 2010
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://corporate.jowood.com) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 Aktiengesetz
(AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens Dienstag, den 08. Juni
2010, 24.00 Uhr Wiener Zeit, in Schriftform zugehen. Ein solcher
Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1190
Wien, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, Abteilung Investors
Relations, Mag. Philipp Brock, zu richten.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1190 Wien,
Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, Abteilung Investors Relations,
Mag. Philipp Brock, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 (0)1
37909 1064 oder per e-mail an investor@jowood.com, wobei der
Übermittlung per e-mail das Verlangen in Textform (zB als pdf) dem
e-mail anzuschließen ist, zu richten. Ein derartiges Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, somit bis spätestens Freitag, den 18. Juni 2010,
24.00 Wiener Zeit, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, ihre Erteilung strafbar wäre.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.

Ein Dokument mit weitergehenden Informationen zu den Aktionärsrechten
gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft (http://corporate.jowood.com) unter Investors Relations
zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung gemäß § 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG

Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das AktRÄG 2009
finden die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft über die
Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien für die
Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung.

Gemäß § 111 Abs 1 AktG idF AktRÄG 2009 richtet sich die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist Samstag, der 19. Juni 2010, 24.00 Uhr Wiener
Zeit.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens Donnerstag, den 24. Juni 2010, 24.00 Uhr Wiener Zeit,
schriftlich unter der Anschrift JoWood Entertainment AG,
Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, 1190 Wien, Abteilung Investors
Relation, Mag. Philipp Brock oder per Telefax unter der Faxnummer +43
(0)1 37909 1064 oder per e-mail an investor@jowood.com zugehen muss.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese
Hauptversammlung und bis auf weiteres ausgeschlossen. Die
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
bis spätestens am Donnerstag, den 24. Juni 2010, 24.00 Uhr Wiener
Zeit, zugehen muss. Für den Inhalt der bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien gilt § 10a Abs 2 AktG mit der Ausnahme sinngemäß, dass
die Nummer des Depots nicht anzugeben ist.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu
enthalten:


- Angaben über den Aussteller: Name/Firma, Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code);
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs und ISIN
(AT0000747357);
- Depotnummer, bzw sonstige Bezeichnung
- ausdrücklichen Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am
Nachweisstichtag, das ist der 19. Juni 2010, 24.00 Uhr Wiener Zeit bezieht.


Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung der Aktionäre in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch
darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person)
in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich des von der
Gesellschaft auf ihrer Internetseite (http://corporate.jowood.com)
zur Verfügung gestellten Formulars bedienen. Die Verwendung dieses
Formulars ist nicht zwingend. Die Vollmacht eines Aktionärs muss der
Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 28.
Juni 2010, 16 Uhr Wiener Zeit (letzter Werktag vor der
Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift JoWood
Entertainment AG, Heiligenstädterstraße 201-203/Top 19, 1190 Wien,
Abteilung Investors Relation, Mag. Philipp Brock, oder per Telefax an
+43 (0)1 37909 1064 oder per e-mail an investor@jowood.com, wobei bei
Übermittlung mit e-mail die Vollmacht in Textform (zB als pdf) dem
e-mail anzuschließen ist, zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
übergeben werden.

Ohne eine zeitgerechte Depotbestätigung besteht kein Teilnahmerecht
und die Gesellschaft kann eine ausgestellte Vollmacht nicht
berücksichtigen.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 19.149.865,--, das in 2.735.695 auf
den Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nominale von je EUR 7,--
zerlegt ist. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7,-- gewährt eine
Stimme. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.701 Stück eigene
Aktien. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt dem gemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 2.724.994.

Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur
Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch
einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an
der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen
Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben. Die
Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) zur
Feststellung ihrer Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält
sich vor, die Identität der zu Hauptversammlung erscheinenden
Personen (Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
an den Vorstand gestellt werden.

Wien, im Juni 2010 Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: JoWooD Entertainment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

JoWooD Entertainment AG

Ing. Mag. Franz Rossler, Vorstand

Mag. Philipp Brock, Investor Relations

Tel.: +43 (0)1 37909

mailto:investor@jowood.com

http://corporate.jowood.com

Branche: Software
ISIN: AT0000747357
WKN: 935221
Index: WBI, ATX Prime, ViDX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Frankfurt / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel


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