(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-05-2010


--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------


Beschlüsse und
Abstimmungsergebnisse
der ordentlichen Hauptversammlung 2010

Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der am 27. Mai 2010 um 10.00 Uhr
in der Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien, Vogelweidplatz 14,
stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung.

Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 996.183.000 ist geteilt in
443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht sowie des Corporate Governance Berichts, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 auf jede
dividendenberechtigte Stückaktie. Der Rest sowie jener Betrag, der
auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien entfällt, wird auf neue
Rechnung vorgetragen."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.181.590 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
286.123.695 Nein-Stimmen: 57.895 Enthaltungen: 3.760

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2009 die
Entlastung erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.183.102 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
284.313.030 Nein-Stimmen: 1.870.072 Enthaltungen: 5.348

4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Ausnahme von Dr. Peter
Michaelis und Dr. Edith Hlawati, über die getrennt abgestimmt wird,
wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.180.789 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
284.317.746 Nein-Stimmen: 1.863.043 Enthaltungen: 8.326

"Frau Dr. Edith Hlawati, der Stellvertreterin des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung
erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.177.387 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
284.314.642 Nein-Stimmen: 1.862.745 Enthaltungen: 10.840

"Herrn Dr. Peter Michaelis, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, wird
für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.178.898 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
284.311.558 Nein-Stimmen: 1.867.340 Enthaltungen: 9.329

5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Vergütung der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 wird wie folgt festgesetzt:


- für den Vorsitzenden EUR 30.000,
- für die stellvertretende Vorsitzende EUR 22.500,
- für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats EUR 15.000,
- das Sitzungsgeld beträgt pro Aufsichtsratsmitglied und Sitzung bis
auf weiteres EUR 300."


Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.173.543 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 % Ja-Stimmen:
286.140.311 Nein-Stimmen: 33.232 Enthaltungen: 8.199

6. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wird zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.050.648 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,57 % Ja-Stimmen:
286.027.165 Nein-Stimmen: 23.483 Enthaltungen: 128.003

7. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Herr Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, geb. 15.10.1950, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.048.889 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,57 % Ja-Stimmen:
285.878.208 Nein-Stimmen: 170.681 Enthaltungen: 128.953

8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

9. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Satzung wird in den §§ 3 bis 5, 8, 12 und 14 bis 20 wie folgt
geändert, dies insbesondere zur Anpassung an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009:

§ 3 wird durchgängig neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 3 Kommunikation zwischen Aktionären und Gesellschaft


(1) Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen über die Website der
Gesellschaft und, sofern gesetzlich erforderlich, auch im Amtsblatt zur
"Wiener Zeitung".
(2) Soweit das Gesetz nicht zwingend die Schriftform vorschreibt, sind
Beschlussvorschläge, Begründungen und sonstige Erklärungen an die
Gesellschaft in Textform ausschließlich an die auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse zu richten.
(3) Beschlussvorschläge, Begründungen, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und
sonstige Mitteilungen an die Gesellschaft sind jedenfalls in deutscher
Sprache zu übermitteln. Die deutsche Fassung ist stets maßgeblich; die
Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung fremdsprachiger
Fassungen mit der deutschen Fassung zu prüfen.
(4) Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer
Sprache entgegengenommen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die
Richtigkeit der Depotbestätigungen zu überprüfen.
(5) Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch."

§ 4 Abs 3 lautet wie folgt:
"(3) Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und
Erneuerungsscheine setzt der Vorstand fest. Dasselbe gilt für
Zwischenscheine, Teilschuldverschreibungen, Zins- und Optionsscheine. Der
Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen."

§ 5: Im Abs 1 wird der zweite Satz "Eine Bestellung zum Vorstand ist bis zum
Erreichen des 65. Lebensjahres möglich." gestrichen. Der Absatz 1 lautet daher
wie folgt:
"(1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei bis vier Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zum
Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Die Bestellung von Prokuristen
ist zulässig."

§ 8: Im Abs 1 wird der zweite Satz "Eine Wahl zum Aufsichtsratsmitglied ist bis
zum Ende des 65. Lebensjahres möglich." gestrichen. Der Absatz 1 lautet daher
wie folgt:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zehn von der Hauptversammlung
gewählten und den gemäß § 110 (1) ArbeitsverfassungsG entsandten
Mitgliedern."

§ 12 Abs 3 lautet wie folgt:
"(3) Der Aufsichtsrat hat die ihm vom Vorstand vorgelegten
Rechnungslegungsunterlagen (§ 20 Abs 1) zu prüfen und sich dem Vorstand
gegenüber darüber zu erklären sowie einen Bericht an die Hauptversammlung
zu erstatten."

§ 12: Nach Abs 3 wird ein neuer Abs 4 eingefügt, der wie folgt lautet:
"(4) In den gesetzlich vorgesehenen Fällen hat der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung Vorschläge zur Beschlussfassung zu Wahlen in den
Aufsichtsrat sowie zur Bestellung von Abschluss- und gegebenenfalls
Sonderprüfern zu unterbreiten."


§ 12: Die bisherigen Abs 4, 5 und 6 werden zu Abs 5, 6 und 7 neu
nummeriert.


§ 14 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse
bestellen und ihre Aufgaben und Befugnisse festsetzen; die Ausschüsse
können auf Dauer oder für einzelne Aufgaben bestellt werden. Den
Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung übertragen werden. Es ist
ein Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs 4a AktG einzurichten."

§ 15 Abs 2 und 3 lauten neu gefasst wie folgt:
"(2) Die Hauptversammlung wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
durch den Vorstand oder durch den Aufsichtsrat einberufen. Das auf Gesetz
oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung
einzuberufen, bleibt unberührt.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, in der
Einberufung zur Hauptversammlung vorzusehen, dass Aktionäre an der
Hauptversammlung im Wege der Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und/oder
der Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG) teilnehmen und auf diese Weise
einzelne oder alle Rechte ausüben können. Macht der Vorstand von dieser
Ermächtigung Gebrauch, sind die Einzelheiten in der Einberufung
mitzuteilen."


§ 15: Die übrigen Absätze des § 15 nach den neu nummerierten Abs 2
und 3 werden gestrichen.

§ 16 wird durchgängig neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 16 Hauptversammlung - Teilnahme


(1) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Aktienbesitz, bei
Zwischenscheinen und Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch
jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag).
(2) Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
zugehen muss, wenn nicht in der Einberufung ein späterer Zeitpunkt
festgelegt wird.
(3) Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen
Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
zugehen muss, wenn nicht in der Einberufung ein späterer Zeitpunkt
festgelegt wird. Für den Inhalt der Bestätigung gilt § 10a Abs 2 AktG
sinngemäß mit Ausnahme der Nummer des Depots.
(4) Sind Zwischenscheine oder Namensaktien ausgegeben, so sind die am
Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre
teilnahmeberechtigt, wenn sie sich nicht später als drei Werktage vor der
Hauptversammlung bei der in der Einberufung mitgeteilten Adresse anmelden,
wenn nicht in der Einberufung ein späterer Zeitpunkt festgelegt wird.
(5) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, kann jeder Aktionär eine natürliche oder juristische Person als
Vertreter bestellen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, der
Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar
festzuhalten. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmachten werden
zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.
(6) Für die Fernteilnahme und Fernabstimmung (§ 15 Abs 3) kann in der
Einberufung eine gesonderte Anmeldung verlangt werden, wobei für das Ende
der Anmeldefrist auch ein früherer Zeitpunkt festgelegt werden kann.
(7) Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats können an der
Hauptversammlung im Wege einer optischen und/oder akustischen
Zweiwegverbindung teilnehmen."


§ 17 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Jede Stückaktie gewährt eine Stimme."

§ 17: Der bisherige Abs 2 wird gestrichen, sohin werden die
bisherigen Abs 3, 4 und 5 zu Abs 2, 3 und 4 neu nummeriert.

§ 18 wird durchgehend neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 18 Vorsitz, Leitung und Übertragung der Hauptversammlung


(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des
Aufsichtsrates; ist weder er noch einer seiner Stellvertreter persönlich
erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur
Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden.
(2) Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlungen und
bestimmt insbesondere die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände zur
Tagesordnung und der Redner sowie für jeden Tagesordnungspunkt die Form
und Reihenfolge der Abstimmung über die Beschlussanträge sowie das
Verfahren zur Stimmenauszählung soweit das Gesetz nicht zwingend anderes
bestimmt.
(3) Die Hauptversammlung kann auszugsweise oder vollständig in Ton und/oder
Bild öffentlich übertragen und im Internet zum Abruf bereit gehalten
werden."

§ 19 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich in den ersten acht
Monaten des Geschäftsjahres statt. Neben der Vorlage von Unterlagen gemäß
§ 20 Abs 1 enthält die Tagesordnung in den im Gesetz vorgesehenen Fällen
die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinnes, wenn der Jahresabschluss einen solchen
ausweist, sowie die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der
Mitglieder des Aufsichtsrates."

§ 20 wird in den Abs 1 bis 4 neu gefasst und lauten daher wie folgt:
"(1) Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das
vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den
Konzernabschluss und den Konzernlagebericht aufzustellen und diese
Unterlagen nach Prüfung durch den Abschlussprüfer zusammen mit dem
Corporate Governance Bericht und, - wenn der Jahresabschluss einen
Bilanzgewinn ausweist, mit einem Vorschlag für die Gewinnverwendung - dem
Aufsichtsrat vorzulegen.
(2) Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß Abs 1 innerhalb von zwei
Monaten nach Vorlage zu prüfen, sich gegenüber dem Vorstand darüber zu
erklären und einen Bericht an die Hauptversammlung zu erstatten.
(3) Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt,
wenn sich nicht Vorstand und Aufsichtsrat für eine Feststellung durch die
Hauptversammlung entscheiden.
(4) Wenn der Jahresabschluss einen Bilanzgewinn ausweist, beschließt die
ordentliche Hauptversammlung über die Gewinnverwendung. Dabei ist die
Hauptversammlung an den vom Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates
festgestellten Jahresabschluss gebunden. Die Hauptversammlung kann den
Bilanzgewinn entgegen dem Vorschlag für die Gewinnverwendung ganz oder
teilweise von der Verteilung ausschließen. Die Änderungen des
Jahresabschlusses, die hierdurch nötig werden, hat der Vorstand
vorzunehmen.""

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der


abgegebenen gültigen Stimmen: 286.112.455

Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,59 %
Ja-Stimmen: 286.093.351
Nein-Stimmen: 19.104
Enthaltungen: 0

Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf unserer
Website www.telekomaustria.com/hauptversammlung


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: Telekom Austria AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Matthias Stieber

Bereichsleiter Investor Relations

Tel.: +43 (0) 590591-19000

E-mail: matthias.stieber@telekom.at

Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
WKN: 555750
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

270847

weitere Artikel:
  • EANS-General Meeting: Telekom Austria AG / Resolutions of the General Meeting -------------------------------------------------------------------------------- General meeting information transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Resolutions including Voting Results of the AGM 2010 Telekom Austria Aktiengesellschaft Company no. 144477t, Commercial Court Vienna ISIN AT 0000720008 Resolutions and voting results of the Annual General Meeting, which took place on May 27, 2010, mehr...

  • EANS-General Meeting: Telekom Austria AG / Resolutions of the General Meeting -------------------------------------------------------------------------------- General meeting information transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Announcement of the Dividend Telekom Austria Aktiengesellschaft Company no. 144477t, Commercial Court Vienna ISIN AT 0000720008 The Annual General Meeting, which was held on May 27, 2010, resolved to distribute a dividend of Euro 0.75 per eligible mehr...

  • EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Dividendenbekanntmachung Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 In der am 27. Mai 2010 stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2009 mehr...

  • Universal Gold Mining Corp. gibt ersten Abschluss einer Privatplatzierung bekannt New York, May 27, 2010 (ots/PRNewswire) - Universal Gold Mining Corp. , (im Weiteren das "Unternehmen") ist sehr erfreut mitteilen zu können, dass das Unternehmen am 24. Mai 2010 einen ersten Abschluss seines Privatplatzierungsangebots (im Weiteren das "Angebot") von Stammaktien zum Preis von 0,10 USD je Aktie an ausländische und akkreditierte Investoren hat abschliessen können. Insgesamt wurden 23.000.000 Anteile mit einem Bruttoerlös von 2.300.000 USD verkauft. Das Unternehmen hatte kaufenden Investoren im Angebot Registrierungsrechte mehr...

  • EANS-News: bwin Interactive Entertainment AG / Announcement in accordance with § 65 para. 1a of the Companies Act in conjunction with § 82 para. 9 of the Stock Exchange Act -------------------------------------------------------------------------------- Corporate news transmitted by euro adhoc. The issuer/originator is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Buybacks Wien (euro adhoc) - ANNOUNCEMENT by bwin Interactive Entertainment AG in accordance with § 65 para. 1a of the Companies Act in conjunction with § 82 para. 9 of the Stock Exchange Act The Annual General Meeting of bwin Interactive Entertainment mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht