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EANS-News: init innovation in traffic systems AG/Dividendenbekanntmachung

Geschrieben am 14-05-2010


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse

Karlsruhe (euro adhoc) - init innovation in traffic systems AG
Karlsruhe
Wertpapier-Kenn-Nummer 575 980
ISIN DE0005759807

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der init innovation in traffic
systems AG vom 12. Mai 2010 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2009 in Höhe von 10.411.605,37 Euro zur Ausschüttung
einer Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie, das
entspricht bei 9.954.781 dividendenberechtigten Stückaktien einem
Betrag von 2.986.434,30 Euro, zu verwenden und den Restbetrag von
7.425.171,07 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird ab dem 14.05.2010 nach Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu
entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %)
ausgezahlt. In Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des
Aktionärs behält die Depotbank zusätzlich noch Kirchensteuer ein.
Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die
Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden
Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären
nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Ein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf.
der Kirchensteuer entfällt bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine
"Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamts
eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt
haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen
nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht
ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach
Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden
Wohnsitzstaat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind an das
Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten.

Karlsruhe, im Mai 2010

init innovation in traffic systems AG
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: init innovation in traffic systems AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Alexandra Weiß

Investor Relations

Telefon: +49(0)721 6100-102

E-Mail: aweiss@initag.de

Branche: Elektronik
ISIN: DE0005759807
WKN: 575980
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr


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