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EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Geschrieben am 11-05-2010


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. Mai 2010 beschlossen, von
der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der
Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm
beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.
Mai 2010. * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung. * Beginn des Rückkaufprogramms: 18. Mai
2010; voraussichtliche Dauer bis 21. Mai 2010. * Das Rückkaufprogramm
bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank
AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 56.000 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,22% und am
gesamten Grundkapital von ca 0,19%. * Der geringste beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse
festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt über die Börse
und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch
außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese
Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die
zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung
der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu
verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine *
Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§
6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at],
zu erfüllen.

Linz, am 11. Mai 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger@oberbank.at


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Oberbank AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Andreas Pachinger

0043 / 732 / 7802 - 7460

andreas.pachinger@oberbank.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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