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EANS-Hauptversammlung: Private Equity Performance Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 11-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Private Equity Performance Beteiligungs AG
ISIN: AT 0000728100

Einladung

zu der am

Montag, den 07. Juni 2010, um 14:00 Uhr
im Hotel Le Meridien,
Opernring 13-15, 1010 Wien

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der

Private Equity Performance Beteiligungs AG
FN 171274z, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien

Als T a g e s o r d n u n g wird bekanntgemacht:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und
des Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009. 2. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010-31.12.2010. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009. 4. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009. 5. Beschlussfassung über die
Vergütung an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom
01.01.2010-31.12.2010. 6. Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals von EUR 6.500.000,00 um EUR 500.000,00 auf EUR
6.000.000,00 zum Zwecke der Rückführung von EUR 500.000,00 an die
Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung in Punkt VI.
("Grundkapital und Aktien"). 7. Allfälliges.

Folgende Unterlagen stehen innerhalb der gesetzlichen Frist des § 108
Abs 3 AktG (idF ARÄG 2009), ab 17.05.2010, zur Einsicht- und
Abschriftnahme in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 1060
Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 sowie auf der Website der
Private Equity Performance Beteiligungs AG zum Download unter
www.pepag.at zur Verfügung:

- Jahresabschluss zum 31.12.2009 inklusive Lagebericht des
Vorstandes - Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-6

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.

Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend
halten.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21.
Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 17.05.2010, per
Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17, per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit dem
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats
auf der Website der Gesellschaft (www.pepag.at) zugänglich gemacht
werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
ordentlichen Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift
1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter
der Telefax-Nummer 01-5817611zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf,
mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt
17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt
werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und
zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, welche jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung ausgestellt sein muss, nachweisen. Die
Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung die Aktionärseigenschaft des jeweiligen Aktionärs
dokumentieren und muss in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; b)
den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; c) die Nummer des Depots,
andernfalls eine sonstige Bezeichnung; d) die Anzahl und
gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei
mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; e) den Zeitpunkt
oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und
zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die Depotbestätigung
spätestens bis zum Ablauf des dritten, der Versammlung vorausgehenden
Werktages bei der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift
1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter
der Telefax-Nummer 01-5817611 eingelangt sein.

Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG)

Für die Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Ein entsprechendes
Stimmrechtsformular und weitere Informationen stehen bei der Private
Equity Performance Beteiligungs AG, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien sowie auf der Website der Private
Equity Performance Beteiligungs AG unter www.pepag.at zur Verfügung.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien,
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der
Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt werden. Auch der Widerruf einer
Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu
übermitteln.

Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind
2.000.000 Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme
gewährt.

Wien, im Mai 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Private Equity Performance Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. (FH) Teresa Görz

Tel: +43 1 581 83 90-65

E-Mail: t.goerz@gep.at

Branche: Wertpapiere
ISIN: AT0000728100
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Dritter Markt


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