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EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 07-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG FN 69011 m ISIN: AT0000A00Y78 Einladung zur 5.
ordentlichen Hauptversammlung der C.A.T. oil AG, am 18. Juni 2010, 11
Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, Petersplatz 7, 6.
Stock, 1010 Wien.

Tagesordnung:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2009
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht und Corporate
Governance-Bericht sowie des diesbezüglichen Aufsichtsratsberichtes;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2009 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr;
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
am 31.12.2010 endende Geschäftsjahr;
6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2009 endende Geschäftsjahr;
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
insbesondere auf Grund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 geänderten
gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 4, 5.6, 14, 15, 16, 17 und 18 der Satzung,
Streichung des überflüssigen § 23 der Satzung über die Gründungskosten und
Neunummerierung des § 24 als § 23 der Satzung;
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
2006 und Schaffung eines genehmigten Kapitals 2010, wobei der Vorstand
ermächtigt wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der
Gesellschaft, einmalig oder mehrfach, um insgesamt bis zu EUR 14 Mio. gegen Bar-
und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsauschlusses in den
Fällen


a) der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, soweit 10% des Grundkapitals
nicht übersteigend, b) Ausgleich von Spitzenbeträgen, c) bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen oder d) zur
Ausgabe von jungen Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte,
Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Gesellschaft
oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen, und
entsprechende Änderung der Satzung in § 5.3. Unterlagen:

Folgende Unterlagen liegen spätestens am 27.5.2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft am Kärntner
Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über die Mahlerstrasse 12, Stiege 5,
A-1010 Wien) während der Bürozeiten Mo-Fr 9:00 bis 16:00 Uhr auf und
sind ab diesem Datum auch auf der Homepage der C.A.T. oil AG
(www.catoilag.com) abrufbar:


• Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
• Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-8.;
• Jahresabschluss für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt
Lagebericht;
• Konzernabschlusses für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht;
• Aufsichtsratsbericht;
• Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht;
• Bericht des Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG;
• Neue Satzung in Mark-Up Version.

Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:


Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass
die Aktionäre mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber
der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag
zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
(Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 28. Mai 2010, per Post oder
Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher durch
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person
des Erklärenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung
durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere Weise)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Homepage der Gesellschaft
(www.catoilag.com) zugänglich gemacht werden. Der Antragsteller muss
seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum
erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Vorschlag zur
Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor
der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 9. Juni 2010,
per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13,
A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien)
oder per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit • sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder • ihre Erteilung strafbar wäre.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 8. Juni 2010.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Das in der Satzung der Gesellschaft genannte
Hinterlegungssystem von Aktien ist nicht mehr anwendbar. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat
folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):


• Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
• Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
• Den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 8. Juni 2010 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem
9. Juni 2010 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in
deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. Die
Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 15. Juni 2010, an die
Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder
Boten oder per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 zugehen. Die
Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG
Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Depotbestätigungen nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen.

Bestellung eines Vertreters

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post
oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 übermittelt werden und wird
von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten. Auch der
Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder
Telefax-Nummer vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf der Vollmacht ist auf der Homepage der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die
Depotnummer anzugeben. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die
Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 17.6.2010 zuzugehen.

Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20
AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Vollmachten oder ihren
Widerruf nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in
48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte. Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Wien, im Mai 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: C.A.T. oil AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Carolin Amann

Tel.: +49(0) 69-92037132

E-Mail: Carolin.Amann@fd.com

Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
WKN: A0JKWU
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard


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