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Lehman-Zertifikate: Hahn Rechtsanwälte erstreiten erstes positives Urteil wegen negativer Presse - LG Hamburg verurteilt Delbrück Bethmann Maffei

Geschrieben am 03-05-2010

Hamburg (ots) - In einem neuen Urteil vom 22.04.2010 - 2/19 O
346/09 - hat das Landgericht Hamburg die Delbrück Bethmann Maffei AG
zu Schadensersatz verurteilt. Dem Anleger waren im August des Jahres
2008 von dem Kundenbetreuer der Bank Lehman Express-Zertifikate mit
der ISIN: DE000ASUA81 verkauft worden. Unstreitig war, dass die Bank
diesen weder über das zu diesem Zeitpunkt bereits herabgestufte
Rating noch über die negative Berichterstattung in der Fachpresse
über die Investmentbank Lehman Brothers Inc. informiert hatte.

Das Gericht ist insoweit dem Vortrag der Klägerin gefolgt, die aus
abgetretenem Recht geklagt hat. Nach Auffassung des Gerichts hätte
die Bank über das herabgestufte Rating von A+ auf A im Juli 2008
hinweisen müssen. Das Rating betreffe die Bonität der Emittentin bzw.
der Garantin, es treffe also eine Prognose darüber, ob das
betreffende Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Anleger, insbesondere seiner Rückzahlungspflicht hinsichtlich des
angelegten Geldes nachkommen werde. Dies sei für die
Anlageentscheidung von hoher Bedeutung. Entscheidend sei insoweit das
Moment der Dynamik des sich verschlechternden Ratings. Über eine
Abwertung müsse der Anleger informiert werden, um ihm so zu
ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen bzw. Rückfragen bei
seinem Berater stellen zu können.

Darüber hinaus müsse über die negative Berichterstattung über
Lehman in der Fachpresse aufgeklärt werden. In der einschlägigen
Wirtschaftspresse waren zu dieser Zeit bereits seit zweieinhalb
Monaten negative Berichte über Lehman zu finden. Über solche gehäufte
negative Presseberichte habe die Bank zu informieren. Es handele sich
um warnende Hinweise, die dem Anleger nicht hätten vorenthalten
werden dürfen, so das Gericht.

"Das Urteil", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, "hat
grundsätzliche Bedeutung für Erwerber von Lehman-Zertifikaten.
Erstmalig hat ein Landgericht einen Zeitpunkt genannt, ab dem auf
negative Presse über Lehman-Zertifikate hätte hingewiesen werden
müssen. In allen Fällen, in welchen Anlegern Lehman-Zertifikate noch
im Juni 2008 oder später zum Kauf empfohlen wurden und nicht über die
Herabstufung des Ratings und die bestehende negative Presse
hingewiesen wurde, bestehen wegen der aktuellen Rechtsprechung des
Landgerichts Hamburg gute Chancen für die Durchsetzung von
Schadensersatz. Diese guten Chancen", so Hahn weiter, "sehen wir
übrigens auch für die Erwerber anderer Zertifikate (zum Beispiel
UBS-Zertifikate) bei Vorlage der vorgenannten Tatsachen vor Kauf
derselben."

Zum Kanzleiprofil:

Laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, gehört
Hahn Rechtsanwälte zu den bundesweit tätigen "häufig empfohlenen"
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz. RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit
20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA.
Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte mit Standorten in Bremen
und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In
monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin
durch.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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