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KfW: Neue Förderstandards für Energieeffizienz in Sanierung und Neubau von Wohngebäuden / - Start zum 01. Juli 2010 / - Jetzt auch Tilgungszuschüsse für den Neubau

Geschrieben am 30-04-2010

Frankfurt (ots) - Ab 01. Juli 2010 führt die KfW in ihrem
Förderangebot für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen
anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der
Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. "Damit
unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren
Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende
Standards", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW
Bankengruppe.

Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten
Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur
schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung
2009 angepasst. Damit konnte im letzten Jahr ein noch höheres
Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das
Bauhandwerk bewirkt werden. Zum 1. Juli werden nun - wie bereits Ende
2009 angekündigt - die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau
liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau
auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren
wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85
zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70
und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem
KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40
entscheiden.

Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung
gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung
Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu
10 % der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach
der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser
die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig
werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme
vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die
Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden
Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die
Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW
zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an
die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die
Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der
Praxis auch tatsächlich erreicht wird.

Im vergangenen Jahr hatte die KfW die Förderprogramme für
"Energieeffizientes Bauen und Sanieren" grundlegend überarbeitet und
ein Rekordvolumen von 8,9 Mrd. EUR zugesagt. Damit wurde die
energetische Sanierung bzw. der energieeffiziente Neubau von rund
620.000 Wohneinheiten finanziert und der CO2-Ausstoß im
Wohngebäudebereich nachhaltig um 1,5 Mio. t pro Jahr reduziert. Mit
den durch die Förderprogramme angestoßenen Investitionen in Höhe von
18 Mrd. EUR wurden 292.000 Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr
gesichert. Im ersten Quartal 2010 belief sich das Zusagevolumen
bereits auf 2,5 Mrd. EUR. In drei Monaten wurden damit knapp 370.000
Wohneinheiten gefördert, also mehr als die Hälfte der Wohneinheiten
des Gesamtjahres 2009. Dies unterstreicht die hohe Breitenwirkung der
Förderprogramme.

Erklärung: Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das
von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH
(dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff
"KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf
(Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben
der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das
KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des
Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je
kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Weitere Informationen auf www.kfw.de oder über das Infocenter der
KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.

Originaltext: KfW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2

Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM)
Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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