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Tipps für den Alltag / Nicht dem Rausch der Geschwindigkeit verfallen / Neue StVO regelt Verhalten von Inlineskatern und Skateboardern im Fußgängerverkehr (mit Bild)

Geschrieben am 30-04-2010

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein
vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den
acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und
Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte
Risiken, warnt die HUK-COBURG.

Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich
zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den
Fußgängern. Wie sie sich im Fußgängerverkehr zu verhalten haben, hat
der Gesetzgeber in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) im
September 2009 genau geregelt: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren
und auf Fußgänger Rücksicht nehmen - nötigenfalls sogar
Schrittgeschwindigkeit fahren. Skater, die schneller sind und dadurch
einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und
Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten
und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer auch eine lebenslange
Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder ab
sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden
können. - Bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich
die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Straßenverkehr
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit
einem Kraftfahrzeug handelt. - Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall
und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter,
sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob
sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung
richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für
sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das
Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.

Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich
dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Fazit: Ohne
private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre
minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.

Eigene Sicherheit nicht vergessen

Wer Inliner anzieht oder sich auf ein Skateboard stellt, sollte
nicht allein an andere, sondern auch an sich denken. Viele
Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz
vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten
Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit
sein.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer


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