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EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 30-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

21. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG

am Mittwoch, dem 02. Juni 2010, um 13.30 Uhr,
im Hause der Oesterreichische Kontrollbank AG,
1010 Wien, Strauchgasse 1-3, "Reitersaal".

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne


der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, zu einem Mittagessen in das STEIGENBERGER HOTEL HERRENHOF
WIEN, 1010 Wien, Herrengasse 10.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009


5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat


6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010

7. Wahl von drei Mitgliedern in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und
Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen
eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt - höchstens 943.499 auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien
der Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich 3.6.2010
bis einschließlich 3.12.2012, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien
gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 4 und
höchstens EUR 15 je Stückaktie erworben werden dürfen und das jeweilige
Rückkaufprogramm (einschließlich von dessen Dauer) gemäß der aufgrund von
§ 82 Absatz 9 BörseG ergangenen Veröffentlichungsverordnung
(BGBl II 2002/112 idgF) zu veröffentlichen ist. Der Vorstand ist ermächtigt,
erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbenen eigenen Aktien können
mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere Weise als über die Börse oder
durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der
Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von
Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für
Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des
Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und von mit ihr
verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von
Spitzenbeträgen.

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung
an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1090
Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, auf:

Jahresabschluss, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss,
zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht, Vorschlag für
die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder
des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, Erklärungen
der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG, Bericht des Vorstands zu TOP 8 über die
Ermächtigung, erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die
Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, Satzung unter
Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht sind spätestens ab 12. Mai 2010 außerdem auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2010
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der


Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung


verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines
gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2010 zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hinterlegung
der Aktien für die und Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend
zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw.
sofern Namensaktien oder


Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am
Ende des 23. Mai 2010, 24.00 Uhr (Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien


Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai
2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss.


Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS / HV Operation Center
Strauchgasse 1 / 1. Stock
1010 Wien


als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per SWIFT OEKOATWWHVS (Message Type MT20022 oder MT598;
unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Per Telefax:+43 (1) 928 90 60

Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at [bei Fragen von in- und
ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese an einen
Mitarbeiter der OeKB gestellt werden: telefonisch +43 (1) 531
27/2051 oder elektronisch hv.anmeldung-1@oekb.at]

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Namensaktien, Zwischenscheine


Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem


Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000762406, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die
Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung des Aktionärs ist
bei Bestellung mehrerer Bevollmächtigter jeder von diesen
selbständig vertretungsbefugt.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband


für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung
2010ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at.


Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 01. Juni 2010,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:


Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS / HV Operation Center
Strauchgasse 1 / 1. Stock
1010 Wien


als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per SWIFT OEKOATWWHVS (Message Type MT20022; unbedingt
ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Per Telefax:+43 (1) 928 90 60

Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2010 abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in
9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 261.390 Stück eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.173.600 Stück.

Wien, im April 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Frauenthal Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG



Dr. Martin Sailer

E-Mail: m.sailer@frauenthal.at



Mag. Erika Hochrieser

E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at



Rooseveltplatz 10

A-1090 Wien

Tel + 43(1) 505 42 06

Fax + 43(1) 505 42 06-33

www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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