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40 Jahre Kfz-Schiedsstellen: Vertragen statt klagen

Geschrieben am 29-04-2010

Bonn (ots) - Als Musterbeispiele des praktizierten
Verbraucherschutzes gelten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen.
Damit leistet das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe einen wirksamen
Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen
Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und
Gebrauchtwagenkauf geht. Vor vierzig Jahren wurden die ersten
Kfz-Schiedsstellen am 12. Mai 1970 in Hamburg und am 1. Juni 1970 in
München eingerichtet.

Alle Meisterbetriebe der Kfz-Innungen in Deutschland erkennen den
Schiedsspruch als verbindlich an. Dem Autofahrer steht es trotzdem
frei, bei Unzufriedenheit mit dem Schiedsspruch ein ordentliches
Gericht anzurufen. "Dieses Verfahren hat sich in den letzten 40
Jahren zu einer Erfolgsgeschichte für Autofahrer, Werkstätten und
Gebrauchtwagenhandel gleichermaßen entwickelt", betont Robert
Rademacher, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe. "Das
Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle hat eine außerordentlich hohe
Befriedungsfunktion und entlastet die Justiz in erheblichem Umfang."

Bei jährlich etwa 12.000 Schiedsverfahren werden fast 90 Prozent
der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei
erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen,
die in den bundesweit 38.300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt
werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren verschwindend gering. Kommt
es trotzdem zu Streitigkeiten zwischen Autofahrern, Werkstätten oder
dem Gebrauchtwagenhandel, haben sich die Kfz-Schiedsstellen als
Institution bewährt, um kostspielige und zudem nervenaufreibende
Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.

Die Schiedsstellen-Kommission ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet
wird sie von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem
gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein
öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der
Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus
Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten
Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium.
Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen
gleichermaßen Berücksichtigung. "Die ausgewiesene fachliche Kompetenz
der Schiedsstellen-Kommission ist ein ent-scheidender Grund für die
hohe Akzeptanz sowohl bei den Verbrauchern als auch den
Kfz-Meisterbetrieben", so Robert Rademacher.

Als Anwalt der Verbraucher war der ADAC maßgeblich an der
Einrichtung der Kfz-Schiedsstellen beteiligt und wirkt seit 40 Jahren
aktiv an deren Arbeit mit. "Durch den Einsatz der
Schiedsstellen-Kommissionen können die Verbraucher sicher sein, dass
sie mit ihrem Anliegen auf fachlich kompetente und praxiserfahrene
Experten treffen", betont Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für
Technik. "Gerade deshalb ist die Institution der Kfz-Schiedsstellen
für den Verbraucherschutz in Deutschland wegweisend und auch in
Zukunft unverzichtbar."

Doch auch Verbraucher aus dem Ausland können von dem Service
profitieren: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)
ebnet Verbrauchern aus anderen EU-Ländern den Weg zu den
Kfz-Schiedsstellen, wenn sie mit einem deutschen Händler im Streit
liegen. "Die gütliche Streitbeilegung ist für Verbraucher schneller,
kostengünstiger und deshalb auch nicht so stressig. Als Deutsche
Verbindungsstelle für Schlichtung setzen wir uns dafür ein, dass mehr
Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen", ergänzt Bernd
Krieger, Leiter des EVZ Deutschland in Kehl.

Trotz der unbestrittenen Erfolgsgeschichte wissen viele
Autofahrerinnen und Autofahrer noch zu wenig über die
Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und gemäß ADAC-Umfragen ist 48
Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den
30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent, und bei
den unter 30-Jährigen weiß nur jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über
den Weg der außergericht-lichen Schlichtung.

"Noch weniger bekannt sind die Gremien des Handels", betont Volker
Prüfer, Geschäftsführer der Deutschen Automobil Treuhand DAT. "Knapp
30 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer wissen von der Existenz dieser
hilfreichen Schiedskommission für Verbraucher." Kfz-Schiedsstellen
werden übrigens nur dann tätig, wenn Reparatur und Service
beziehungsweise Gebrauchtwagenverkauf bei einem Meisterbetrieb der
Kfz-Innung durchgeführt werden - zu erkennen am blau-weißen
Meisterschild. "Dieses Meisterschild ist Ausdruck des
Qualitätsversprechens unserer Kfz-Meisterbetriebe", betont
ZDK-Präsident Rademacher. "Und es ist gleichzeitig ein Stück
zusätzlicher Sicherheit für die Autofahrer, falls es wider Erwarten
Meinungsverschiedenheiten gibt."

Ein Streitfall lässt sich rasch und kostengünstig beilegen, ein
Schlichtungsergebnis kann durchaus binnen weniger Wochen erzielt
werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre hingegen - vom Kostenrisiko
für die Parteien einmal abgesehen - eine Dauer von durchschnittlich
mindestens neun Monaten zu veranschlagen.

Fotos zum Herunterladen unter www.kfzgewerbe.de

Originaltext: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7865
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7865.rss2

Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher,Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de


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