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BGH entscheidet am Donnerstag über die Zukunft der Google-Bildersuche

Geschrieben am 28-04-2010

Köln (ots) - Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kanzlei
Wilde, Beuger & Solmecke weist auf ein für das Internet wegweisendes
BGH-Urteil hin, das am 29.04.2010 verkündet wird.

Entschieden wird über die Frage, ob die Google-Bildersuche gegen
Urheberrechte Dritter verstößt, indem sie Bilder verkleinert und in
komprimierter Form als Miniaturansichten (sog. Thumbnails) in ihrer
Trefferliste anzeigt.

Die Vorinstanzen (LG Erfurt, Urteil v. 15.03.2007, 3 O 1108/05 und
OLG Jena, Urteil v. 27.02.2008, 2 U 319/07) lösten die Problematik
unterschiedlich. Zwar bejahten beide Gerichte eine
Urheberrechtsverletzung, das LG Erfurt wertete jedoch bereits das
kostenlose Zugänglichmachen eines Werkes im Rahmen des eigenen
Internetauftritts des Urhebers als dessen konkludente Einwilligung
zur Nutzung als Thumbnails bei der Google-Bildsuche und wies die
Klage daher ab. Dem OLG Jena ging dies zu weit. Es folgerte die
Rechtsmissbräuchlichkeit allein aus der Tatsache, dass die klagende
Urheberin eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen und die Bildsuche
insofern beeinflusst hatte.

Wie Rechtsanwalt Solmecke mitteilt, ließ der BGH bereits in der
mündlichen Verhandlung durchblicken, dass er eine
Urheberrechtsverletzung annehme. Ob er in der kostenlosen
Veröffentlichung von Werken auf der eigenen Internetpräsenz eine
konkludente Einwilligung zur weiteren Verwertung durch Dritte sieht,
bleibt abzuwarten.

Dies würde allerdings das Urheberrecht in seinen Grundsätzen
verkehren, kritisiert Rechtsanwalt Solmecke. Denn dann müsste sich
nicht mehr der Nutzer fremder Werke um die Nutzungsrechte bemühen,
vielmehr obläge es dem Urheber aktiv Maßnahmen zum Schutz gegen die
unbefugte Verwertung seiner Werke zu ergreifen. Übertragen auf andere
Fälle, wie beispielsweise das Filesharing, überzeugt eine derartige
Lösung sicher nicht. Veröffentlichen doch zahlreiche Interpreten ihre
Musik auf der eigenen Internetpräsenz ohne mit der Verwertung über
Tauschbörsen einverstanden zu sein. Andererseits könnte die
Verneinung einer Einwilligung bald das Aus für die Bilder-Suche bei
Goggle darstellen. Es bleibt also spannende, wie der
Bundesgerichtshof diese Problematiken lösen wird. Die Folgen der
Entscheidung werden jedenfalls -unabhängig davon, in welche Richtung
geurteilt wird- für das Internet und seine Nutzer immens sein.
Ausführliche Meldung unter:
http://www.presseportal.de/go2/Ausfuehrliche_Meldung

Originaltext: WILDE BEUGER & SOLMECKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64416
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64416.rss2

Pressekontakt:
Als O-Ton Geber steht zur Verfügung:

Christian Solmecke
Rechtsanwalt

WILDE BEUGER & SOLMECKE
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel. +49 (0) 221 951563-23
Fax +49 (0) 221 951563-3

www.wbs-law.de


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