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Kein deutscher Webstatistik-Dienst ist uneingeschränkt gesetzeskonform / Xamit Studie zeigt, welcher Dienst in Deutschland genutzt werden darf

Geschrieben am 28-04-2010

Düsseldorf (ots) - Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten
von Xamit haben die in Deutschland populärsten
Webstatistik-Dienstleister untersucht, ob sie eine rechtskonforme
Webstatistik anbieten. Das Ergebnis ist ernüchternd: eTracker ist der
einzige Webstatistik-Dienst, der in Deutschland legal genutzt werden
kann - dies aber auch erst nach individuellen Anpassungen. Im Rahmen
der Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in
Deutschland legal?" wurden außerdem Google Analytics, WiredMinds,
StatCounter und Stats4Free untersucht. Datenschutzbestimmungen werden
von den genannten Anbietern systematisch außer Acht gelassen und auch
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundlage eines
Dienstleistervertrages entsprechen durchweg nicht den Anforderungen
des Bundesdatenschutzgesetzes.

"Webseitenbetreiber verlassen sich gemeinhin auf die Seriosität
ihrer Dienstleister, denn Webstatistiken zu erstellen ist ein
Massengeschäft", sagt Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit
Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Studie.
"Individuelle Verhandlungen finden nur in Ausnahmefällen statt.
Deshalb sind Betreiber bei der Auswahl ihres Dienstleisters darauf
angewiesen, dass dieser in seinem Angebot von vornherein eine
gesetzeskonforme Leistung bereitstellt." Besonders prekär ist, dass
nicht die Dienstleister, sondern die Nutzer der Dienste für die
Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften mit Bußgeldern von bis
zu 50.000 Euro belegt werden können. Lediglich eTracker, der bei etwa
zehn Prozent der deutschen Webseiten eingesetzt wird, ermöglicht eine
legale Reichweitenmessung. Dazu müssen jedoch entsprechende
Datenschutzoptionen durch den Betreiber eingestellt werden. Alle
übrigen Dienstleister stolpern insbesondere über die Nutzung von
unverkürzten IP-Nummern und eine fehlende Widerspruchsmöglichkeit
gegen die Profilbildung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller gestesteten Anbieter
erfüllen nicht die Anforderungen des Gesetzgebers an eine
Auftragsdatenverarbeitung. Betreiber müssen deshalb
Individualverträge abschließen oder eine Umgestaltung sämtlicher
Standardverträge bzw. der AGB fordern. "Webseitenbetreiber, die ihrem
Statistik-Dienstleister blind vertrauen, verletzen heute in 90
Prozent der Fälle datenschutzrechtliche Vorschriften. Das kann teuer
werden", erklärt Dr. Niels Lepperhoff. "Für
Webstatistik-Dienstleister besteht deshalb dringender
Handlungsbedarf, um ihre Kunden zu schützen."

Den Bewertungsmaßstab für die Webstatistik-Dienste bildeten die
Kriterien im Beschluss des Düsseldorfer Kreises über die
datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur
Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten vom 26./27. November 2009.
Der Beschluss nennt Informationspflichten der Betreiber, technische
und organisatorische Anforderungen an Statistik-dienstleister und
Anforderungen an den Vertrag zwischen Webseiten-Betreiber und
Statistik-Dienstleister.

Die vollständige Xamit Studie steht ab sofort zum kostenlosen
Download unter www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php
bereit. Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin
auch weitere Informationen und eine Checkliste zur gesetzeskonformen
Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11
BDSG enthalten.

Herr Dr. Niels Lepperhoff steht für Interviews zur Verfügung. Für
Terminvereinbarungen sowie Fragen und weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an unten angegebenen Kontakt.

Über Xamit

Die Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist
spezialisiert auf Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen des
Mittelstands sowie Herausgeber zahlreicher Studien rund um die Themen
Datenschutz und IT-Sicherheit. Xamit-Experten vereinen
IT-technisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how.
Sie stellen externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-geprüft), entwickeln
Datenschutzkonzepte, ermitteln Compliance-Verstöße und
Sicherheitslücken. Unternehmenswerte werden so geschützt. Des
Weiteren unterstützt und begleitet Xamit Wirtschaftsprüfer bei
Unternehmensprüfungen.

Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69157
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69157.rss2

Pressekontakt:
Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Sabine Thursch
Zülpicher Straße 6
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 58 300 332
Fax: 0211 / 58 300 331
E-Mail: presse@xamit.de
Internet: www.xamit.de


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