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Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsschüler und Auszubildende früh auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen

Geschrieben am 22-08-2006

Berlin (ots) -

Junge Beschäftigte sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet:
Europäischen Statistiken zufolge liegt die Quote der Arbeitsunfälle
bei Arbeitnehmern zwischen 18 und 24 Jahren um 50 Prozent höher als
in allen anderen Altersgruppen. Darauf weisen die Spitzenverbände der
gesetzlichen Unfallversicherung zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres
hin. 2004 verzeichneten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und
die Unfallkassen 197.492 Arbeitsunfälle in der Altersgruppe unter 25
Jahre - zu ihr gehören vorrangig Auszubildende und Berufsanfänger.
Das entspricht einem Fünftel aller in Deutschland gemeldeten Unfälle
bei der Arbeit.

Ein Grund für das höhere Unfallaufkommen bei Berufseinsteigern ist
die mangelnde Erfahrung. Zwar haben junge Menschen nach einem
Arbeitsunfall günstigere Heilungschancen. Dies sollte jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass ein schwerer Arbeitsunfall in jungen
Jahren ein ganzes Leben zerstören kann. Präventionsexperten empfehlen
daher, Auszubildende von Anfang an über Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz aufzuklären, damit sie sich im Arbeitsleben und in der
Freizeit sicher und gesund verhalten.

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter über
Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Erforderliche
Schutzausrüstungen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, muss er kostenlos
bereitstellen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die
besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Über mögliche Gefährdungen klären auch der Ausbilder, der
Sicherheitsbeauftragte oder die Sicherheitsfachkraft auf.

Als Unterstützung bieten die Berufsgenossenschaften umfangreiches
Informationsmaterial für junge Berufstätige an, beispielsweise das
Internetportal www.next-line.de und das Internetforum
www.neu-im-job.de. Außerdem widmet sich dieses Jahr die Europäische
Woche vom 23. bis 27. Oktober dem Thema Berufseinsteiger. In
Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bieten die
Unfallversicherungsträger unter dem Titel "Starte sicher" eine Reihe
von Aktionen an, unter anderem die Internet-Seite
www.starte-sicher.de. Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK)
unterstützt zudem das 3. internationale Seminar der IVSS-Sektion
"Erziehung und Ausbildung zur Prävention" (www.ivss-seminar.org) vom
25. bis 27. September in Berlin. Schwerpunkt ist die Integration von
Sicherheit und Gesundheit in die Erziehung und berufliche Ausbildung.
Lehrkräften bietet der BUK die Informationsbroschüre "Sicher durch
das Betriebspraktikum" an
(http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp).


Hintergrund
Auszubildende stehen wie andere Arbeitnehmer auch vom ersten
Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das gilt sowohl für ihre Tätigkeit im Betrieb als auch für den Besuch
der Berufsschule. Erleidet ein Auszubildender einen Arbeitsunfall
oder verunglückt auf dem Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung,
so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für
Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt
der zuständige Träger eine Rente.


Originaltext: HVBG-Hauptverband Berufsgenossenschaften
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18979
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18979.rss2

Pressekontakt:

Ansprechpartner für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst:
Bundesverband der Unfallkassen (www.unfallkassen.de),
Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Tel.: 089 62272-163 oder -181
Fax: 089 62272-200
E-mail: presse@unfallkassen.de

Ansprechpartner für die Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de)
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62
Fax: 030 288763-70
E-Mail: presse@hvbg.de


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