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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 28-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 27. Mai 2010 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Stubenring 2, 1010 Wien stattfindenden

23. (ordentlichen) Hauptversammlung
der
C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate


Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das
Geschäftsjahr 2009, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2009


5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Artikeln
II., V., VI., VII., VIII. und IX. zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17.05.2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21.05.2010 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien Per Fax: C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner

Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs 20 AktG).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
• Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung;
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der


Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
(17.05.2010) beziehen und wird in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 06.05.2010 der Gesellschaft ausschließlich per Post
an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH.: Mag. Kerstin
Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 17.05.2010 der Gesellschaft entweder per
Post an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
Stubenring 2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 06.05.2010 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at -->
Investor Relations --> Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06.05.2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der C-QUADRAT Investment AG
auf:


• Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht
• Corporate Governance Bericht
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht
• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 8.
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7. gemäß § 87 Abs 2 AktG
• Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen
• Geschäftsbericht 2009


Diese Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht, sind spätestens ab 06.05.2010 im Internet
unter www.c-quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung
zugänglich.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss
einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 25.05.2010, bis 16 Uhr ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien Per Fax: C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht)
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c- quadrat.at --> Investor Relations -->
Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2010 Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: C-QUADRAT Investment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Kerstin Kienleitner

Recht, Steuern und Compliance

Tel.: +43 1 515 66-322

C-QUADRAT Investment AG

Stubenring 2

A-1010 Wien

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
Wien / Amtlicher Handel


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