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Britischer Einzelhandelsverband verklagt Großbritannien / Klage gegen Auslageverbot von Zigaretten in Geschäften und Verbot der Automaten / BDTA sieht seine Ausrichtung bestätigt

Geschrieben am 27-04-2010

Köln (ots) - Der britische Einzelhandelsverband (LABA) hat am 26.
April 2010 Klage gegen ein britisches Gesetz eingereicht, das
Zigarettenautomaten und das Zeigen von Zigarettenpackungen in
Geschäften verbietet. Das Gesetz soll ab Oktober 2011 in Kraft treten
mit einer Übergangsfrist für kleinere Geschäfte bis Oktober 2013.

In Deutschland dürfen Tabakwaren nur dann über Automaten angeboten
werden, wenn über technische Vorrichtungen oder ständige
Beaufsichtigung sichergestellt ist, dass unter 18-jährige an den
Geräten nicht kaufen können.

Der Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und
Automatenaufsteller e.V. (BDTA) hat deshalb zusammen mit der
Deutschen Kreditwirtschaft und in Abstimmung mit dem Gesetzgeber ein
Alterskontrollsystem entwickelt und 2007 - unter Aufwand von mehr als
300 Millionen Euro - in Einsatz gebracht. Alle öffentlich
zugänglichen Zigarettenautomaten sind hierzulande technisch so
gesichert, dass Kinder und Jugendliche an ihnen nicht kaufen können.
Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind über die genannten
Maßnahmen flächendeckend, wirksam und effektiv umgesetzt worden.

Aufgabe unserer Gesellschaft und damit des Staates ist es,
Jugendliche auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu schützen.
Dies kann allerdings nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft Hand in Hand arbeiten. Die Umsetzung
eines kartenbasierten Alterskontrollsystems an Zigarettenautomaten
ist dafür ein Paradebeispiel und zudem ein wichtiger Schritt, um
Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen.

"Staat und Wirtschaft haben in Deutschland eindrucksvoll unter
Beweis gestellt, dass die Ziele des Jugend- und Gesundheitsschutzes
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen gleichermaßen
erreichbar sind, so Carsten Zenner, Geschäftsführer des BDTA. Wir
sehen uns daher als Branche, gerade auch vor dem Hintergrund der
Diskussionen in Großbritannien, im Hinblick auf unserer
verantwortungsvolle jugendschutzpolitische Ausrichtung sowie unsere
wirkungsvollen technischen Aktivitäten ausdrücklich bestätigt".

Aus dieser Betrachtung heraus besteht für die Bundesrepublik
Deutschland kein weiterer politischer Handlungsbedarf, die derzeit
gültige Rechtslage zu verschärfen. Diese Auffassung hat auch nochmals
die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort vom 31. März 2010 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich
dokumentiert.

Zudem tritt der BDTA dafür ein, dass an Tabakverkaufsstellen in
Deutschland auch zukünftig eine Kommunikation mit informierten und
erwachsenen Rauchern - auch in Form der Präsentation oder Darstellung
von Tabakprodukten - gewährleistet bleiben muss.

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und
Automatenaufsteller e.V. (BDTA) vertritt die Interessen der
Tabakwaren-Großhändler und der Betreiber von Zigarettenautomaten in
Deutschland. Knapp 150 zumeist mittelständische Unternehmen mit rund
8.000 Beschäftigten gehören dem Verband an.

Originaltext: BDTA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52415
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52415.rss2

Pressekontakt:
Carsten Zenner, Geschäftsführer BDTA
Stadtwaldgürtel 44
50931 Köln
Telefon: 0221 400700
www.bdta.de


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