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EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

zur

92. ordentlichen Hauptversammlung

der

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Donnerstag, 27. Mai 2010 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie
des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 sowie des
Vorschlags für die Gewinnverwendung

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2009

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

* Wahlen in den Aufsichtsrat

* Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011

* Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 27.
November 2012 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des
Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §65Abs1Z7AktG (zum Zweck des
Wertpapierhandels)

* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, in den §§ 7, 18, 19, 20, 21, 24,
27, 28 und 29

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab Donnerstag, 6. Mai 2010 zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 6020
Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr.
Stefan Heidinger, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2009;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 *
Gegenüberstellung der Satzung in der bisherigen Fassung sowie in der
vorgeschlagenen Neufassung * Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2
AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
ab Donnerstag, 6. Mai 2010 außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Donnerstag, 6.Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr
Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Montag, 17. Mai 2010 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum
1, Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder
per E-Mail an hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.btv.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Montag 17. Mai 2010
(Nachweisstichtag). Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG
2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung, die
Hinterlegung der Aktien sowie die Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus
der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht,
etc.), grundsätzlich jedoch kein Stimmrecht.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 21. Mai 2010, 24:00
Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck

per Telefax: +43 512 5333-1508

Eine Übermittlung von Depotbestätigungen per SWIFT ist gemäß § 262
Abs 20 AktG ausgeschlossen.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
spätestens am Freitag, 21. Mai 2010, 24:00 Uhr (MESZ),
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN, Depotnummer anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Montag, 17. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über
ihre Aktien nicht blockiert; können über diese daher auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 26. Mai
2010, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck


per Telefax: +43 512 5333-1508

per E-Mail: hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist gemäß § 262 Abs 20 AktG
ausgeschlossen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.000.000,-- und ist eingeteilt in
22.500.000 Stamm-Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 26.105
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.473.895.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Innsbruck, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Barbara Riesner

BTV Marketing & Kommunikation

Tel.: +43(0)505333-1403

E-Mail: barbara.riesner@btv.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625504
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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