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EANS-Hauptversammlung: adesso AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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adesso AG, Dortmund - Einladung zur Hauptversammlung

ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein.

Termin:
Dienstag, 1. Juni 2010, 10:00 Uhr

Ort: Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200,
44139 Dortmund

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses
mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und dem
Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss am 26.03.2010 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass
es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009
erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.154.773,34 wie folgt zu
verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 857.179,80 und Vortrag des
Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 2.297.593,54.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen.

5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtsperiode aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet
mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2009 beschließt.

Nach §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 Absatz 1 AktG und dem derzeitigen
Wortlaut des § 8 Ziff. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt
sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, deren Amtsdauer
jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung währt, die über ihre
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit
beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
nicht mitgerechnet.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom
18. Juni 2009 empfiehlt in Ziffer 5.4.3, die Wahl zum Aufsichtsrat
als Einzelwahl durchzuführen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wahl vor:

1) Prof. Dr. Volker Gruhn, wohnhaft in Dortmund, - Vorschlag für den
Aufsichtsratsvorsitz gemäß Ziffer 5.4.3 Corporate Governance Kodex -
Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering an der Universität
Duisburg-Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats der sitGate AG,
Hamburg

2) Prof. Dr. Willibald Folz, Rechtsanwalt, wohnhaft in München,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Hypothekenbank eG,
München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft für
Managementberatung AG, Burgthann

3) Dieter Porzel, Privatier, wohnhaft in Wiesbaden

Prof. Dr. Folz ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor,
gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern
ein Ersatzmitglied zu bestellen, und zwar Herrn

4) Dr. Friedrich Wöbking, Unternehmensberater, wohnhaft in Pullach,
Mitglied des Aufsichtsrats der sitGate AG, Hamburg

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU Treuhand GmbH Westfalen-Lippe
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Ziff. 3 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 12 Ziff. 3 wie folgt neu
gefasst:

"3. Die Hauptversammlung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung vom Vorstand oder in den im Gesetz vorgeschriebenen
Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. Die Mindestfrist des Satzes 1
verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Abs. 1 der
Satzung. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung. Die
Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im
elektronischen Bundesanzeiger mit den gesetzlich erforderlichen
Angaben."

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Ziff. 1 und 2 der
Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 13 Ziff. 1 und 2 wie folgt neu
gefasst:

"1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft bei dieser oder einer für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung
zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende
Frist vorgesehen sein. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche
Regelung.

2. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126 b BGB)
durch das depotführende Kreditinstitut erstellten besonderen Nachweis
über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen."

9. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Ziff. 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 15 Ziff. 2 wie folgt neu
gefasst:

"2. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das
Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform. Der Widerruf kann aber
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen. Einzelheiten hinsichtlich der Erteilung der Vollmacht, des
Widerrufs und des Nachweises werden in der Einberufung der
Hauptversammlung bekannt gemacht. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann der Gesellschaft in jedem Fall auf einem in der Einberufung
näher zu bestimmenden Weg elektronischer Kommunikation übermittelt
werden. In der Einberufung kann auch eine Erleichterung des
Formerfordernisses bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt."

10. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Verschmelzungsvertrag zwischen der sitGate AG, Hamburg, und ihrer
alleinigen Muttergesellschaft, der adesso AG, Dortmund, gem. §§ 2 Nr.
1, 60 ff. UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme)

Der Vorstand der adesso AG und der Vorstand der Tochtergesellschaft
sitGate AG beabsichtigen, einen notariell zu beurkundenden Vertrag
zur Verschmelzung der Tochter auf die alleinige Muttergesellschaft
abzuschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:

Dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der sitGate AG
und der adesso AG gemäß den Bestimmungen des Entwurfs vom 16.04.2010
wird zugestimmt. Der Vorstand wird ermächtigt, diesen für die
Gesellschaft abzuschließen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags hat folgenden Wortlaut:

Verhandelt zu Dortmund am ... Vor dem unterzeichnenden Notar ... mit
dem Amtssitz in ... erschienen heute:

1. Für die sitGate AG (AG Hamburg HRB 77239), Pinnasberg 45, 20359
Hamburg, im Folgenden: "sitGate": deren Vorstand, Herr ...,
berufsansässig ebendort, ausgewiesen durch ..., wobei der Notar auf
Grund heutiger Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister
bescheinigt, dass Herr ... als Vorstand berechtigt ist, die sitGate
AG allein zu vertreten.

2. für die adesso AG (AG Dortmund HRB 20663), Stockholmer Allee 24,
44269 Dortmund, im Folgenden: "adesso": deren Vorstand, Herr ...,
berufsansässig ebendort, ausgewiesen durch ..., wobei der Notar auf
Grund heutiger Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister
bescheinigt, dass Herr ... als Vorstand berechtigt ist, die adesso AG
allein zu vertreten.

Die Erschienenen erklärten vorab: Von einer Vorbefassung des Notars
oder der mit ihm zur Berufsausübung verbundenen Personen im Sinne des
§ 3 des Beurkundungsgesetzes ist uns nichts bekannt.

Die Erschienenen ersuchten um die Beurkundung eines

Verschmelzungsvertrags

und erklärten:

1. Die adesso AG ist die einzige Gesellschafterin der sitGate AG, der
übertragenden Gesellschaft, und zwar mit dem bei Erwerb der
Gesellschaft übernommenen und mit Beschluss der Hauptversammlung vom
11.02.2008 herabgesetzten Grundkapital von 100.000,00 E, eingeteilt
in 100.000 Stückaktien mit einem auf die jeweilige Stückaktie
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 E. Es
bestehen keine Sonderrechte i.S. der §§ 23, 50 Abs. 2 UmwG.

2. Die sitGate AG überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten
und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende
adesso AG, ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten gem. §§ 2 Nr. 1,
60 ff. UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme).

3. Die Übernahme des Vermögens der sitgate erfolgt im Innenverhältnis
mit Wirkung vom 02.01.2010, 0.00 Uhr ("Verschmelzungsstichtag"). Von
diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte der sitgate
als für Rechnung der adesso vorgenommen.

4. Der Verschmelzung wird die Bilanz, abgeleitet aus dem mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der DOSU Treuhand GmbH
Westfalen-Lippe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, versehenen
Jahresabschluss der sitgate zum 31.12.2009, per 01.01.2010 als
Schlussbilanz zugrunde gelegt.

5. Die Vermögensübertragung erfolgt ohne Gegenleistung (vgl. § 68
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG). Somit entfallen Angaben zum Umtausch der
Anteile.

6. adesso wird erst im Rahmen der Aufstellung ihres nächsten
Jahresabschlusses darüber entscheiden, ob die in der
handelsrechtlichen Schlussbilanz der sitgate per 02.01.2010
angesetzten Werte in der handelsrechtlichen Jahresbilanz der adesso
AG als Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 24 UmwG
übernommen, mit einem Zwischenwert oder dem Zeitwert des übergehenden
Vermögens angesetzt werden.

Gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG kann die sitgate auf Antrag in ihrer
steuerlichen Schlussbilanz zum 01.01.2010, 0.00 Uhr, die
Wirtschaftsgüter mit den Werten ansetzen, die sich nach den
steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben.

Dieser Antrag ist bei der erstmaligen Abgabe der steuerlichen
Schlussbilanz beim zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 11 Abs. 3
i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 UmwStG). adesso übernimmt die zu
übertragenden Aktiva und Passiva zum 01.01.2010 ("steuerlicher
Übertragungsstichtag") in ihrer Steuerbilanz zu den von der sitgate
in ihrer steuerlichen Schlussbilanz angesetzten Werten und führt
diese gemäß § 12 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwStG fort
(Buchwertfortführung).

7. Sonderrechte an Anteilsinhaber werden nicht gewährt, ebenso wenig
besondere Vorteile an Vorstandsmitglieder - abgesehen von den in der
nachfolgenden Ziffer 8 genannten Regelungen -, an Abschlussprüfer
oder sonstige natürliche oder juristische Personen.

8. Unbeschadet der aktienrechtlichen Entscheidungszuständigkeit des
Aufsichtsrats soll nach Wirksamwerden der Verschmelzung der bisherige
Vorsitzende des Vorstands der sitGate AG, Herr Holger Danowsky, zum
weiteren Mitglied des Vorstands der adesso AG bestellt werden. Das
Vorstandsmitglied Peter de Lorenzi wird mit Wirksamwerden der
Verschmelzung den bei adesso neu geschaffenen Bereich CON II
IT-Management-Beratung als Angestellter leiten. Das Vorstandsamt von
Max Nussbaumer endet mit Wirksamwerden der Verschmelzung, sein
Vertrag läuft zum 31.12.2010 aus.

Mit Holger Danowsky und mit Peter de Lorenzi ist vor der
Verschmelzung eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Beendigung der
Vorstandmitgliedschaft keine in den derzeit bestehenden
Anstellungsverträgen etwaig vorgesehene Abfindung auslöst, und zwar
für mindestens die Dauer der bisherigen Vorstandsbestellung bei der
sitgate AG. Vorbehaltlich der Entscheidung des Aufsichtsrates der
adesso AG soll der neu abzuschließende Anstellungsvertrag mit Herrn
Holger Danowsky dem Vorstandsdienstvertrag bei der sitGate AG bzw.
mit Herrn Peter de Lorenzi dem Anstellungsvertrag eines
Bereichsleiters bei adesso entsprechen.

9. a) Die sitgate hat 36 Arbeitnehmer.

b) Durch die Verschmelzung geht der Betrieb der sitgate auf adesso
über, die gemäß § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten unter
Anrechnung der bei der sitgate verbrachten Vordienstzeiten in die
Arbeitsverhältnisse der bei der sitgate beschäftigten Arbeitnehmer
eintritt. Die bisherigen Arbeitsbedingungen (auf Grund der
Anstellungsverträge - ein Tarifvertrag gilt nicht) werden Inhalt des
Arbeitsverhältnisses mit adesso, die nicht tarifgebunden ist. Die
Arbeitsbedingungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht zu Lasten der
Arbeitnehmer abgeändert werden, es sei denn die Arbeitsbedingungen
werden vorher durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung
geregelt. Zwei frühere Arbeitnehmer haben unverfallbare
Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung; sonstige Ansprüche
ehemaliger Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung bestehen
nicht.

c) Die Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses
binnen einer Frist von einem Monat, beginnend mit der Unterrichtung
über Zeitpunkt, Grund und Folgen sowie über die hinsichtlich der
Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen widersprechen.
Widerspricht ein Arbeitnehmer dem Übergang seines
Arbeitsverhältnisses, endet es mit dem Wirksamwerden der
Verschmelzung, da die sitgate in diesem Zeitpunkt erlischt.

d) Es gibt weder bei sitgate, noch bei adesso einen Betriebsrat.
Betriebsvereinbarungen bestehen nicht.

e) Mitbestimmungsrechtliche Änderungen ergeben sich nicht, da die
maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht werden.

f) Im Anschluss an die Verschmelzung ist vorgesehen, einzelne
zentrale Funktionen der beiden Gesellschaften zusammenzulegen. Die
operativen Bereiche der sitgate werden in die bestehende Bereichs-
und Competence Center Organisation der adesso integriert. Der Betrieb
der sitgate wird künftig an den bestehenden Standorten der sitgate
fortgeführt. Es können einzelne Verlagerungen von Arbeitsstätten
vorgenommen werden. Personelle Veränderungen ergeben sich dadurch
nicht und sind nicht geplant, auch keine betriebsbedingten
Kündigungen.

10. Die Firma der adesso wird unverändert fortgeführt.

11. Die sitgate hat keinen Grundbesitz.

12. Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt adesso.

Vorstehende Verhandlung wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen,
von den Erschienenen genehmigt und unterschrieben:

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde vor der Einberufung der
Hauptversammlung zum Handelsregister der adesso AG, Amtsgericht
Dortmund, eingereicht (§ 61 UmwG). Die folgenden Unterlagen liegen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 44269 Dortmund, Stockholmer
Allee 24, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht der
Aktionäre aus. Sie sind ferner auf der Internetseite der adesso AG
unter {www.adesso-group.de}[HYPERLINK: http://www.adesso-group.de]
veröffentlicht:

- der Entwurf des Verschmelzungsvertrags - die Jahresabschlüsse und
die Lageberichte der adesso AG für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und
2009 - die Jahresabschlüsse der sitGate AG für die Geschäftsjahre
2007, 2008 und 2009

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der bezeichneten Unterlagen erteilt. Anforderungen bitten
wir zu richten an: adesso AG, Herrn Rainer Rudolf, Stockholmer Allee
24, 44269 Dortmund, Telefax: +49 231 930-8996.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.714.532
Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
zum Ablauf des 25. Mai 2010 bei der Gesellschaft anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis haben in
Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu
erfolgen:

adesso AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstr. 8
80333 München
Telefax: +49 89 309037-4675

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 11. Mai 2010, beziehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen abweichend von §
15 Ziff. 2 der Satzung grundsätzlich der Textform.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §135 AktG, §125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt
werden:

{hvvollmacht@adesso.de}[HYPERLINK: mailto:hvvollmacht@adesso.de]

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 1. Mai 2010, unter
folgender Adresse zugehen:

adesso AG
Herrn Rainer Rudolf
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter {www.adesso-group.de}[HYPERLINK:
http://www.adesso-group.de] zugänglich machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. Mai 2010,
der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt
hat.

adesso AG
Herrn Rainer Rudolf
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefax: +49 231 930-8996

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der
Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.adesso-group.de zugänglich:

- der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung zu
Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll, -
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, - die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, -
nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Dortmund, im April 2010

adesso AG / Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: adesso AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Christoph Junge

Member of the Board

Tel.: +49 231 930-9330

E-Mail: ir@adesso.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0Z23Q5
WKN: A0Z23Q
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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