(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2010


--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------


Einladung

zur 71. ordentlichen Hauptversammlung


Mittwoch, 19. Mai 2010 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzern-
abschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009
sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
jahres 2009

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2009

5. Wahlen in den Aufsichtsrat
a) Gesamtanzahl der Kapitalvertreter
b) Neu- und Wiederwahlen

6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011

7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

8. a) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb
eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft
gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)

b) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb
eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals gemäß § 65
Abs.1 Z 8 AktG(zweckfreier Erwerb)


9. Satzungsänderungen


Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009 in den §§ 2, 7,16, 18, 19, 20, 21, 24, 27 bis 29


Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/Investor Relations,
auf:


• Jahresabschluss mit Lagebericht
• Corporate Governance-Bericht
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Bericht des Aufsichtsrates
• Satzungsgegenüberstellung
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8.
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5
gemäß § 87 Abs. 2 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift


dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht, sind spätestens ab 28. April 2010 außerdem im Internet
unter www.bks.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses


Verlangen in Textform spätestens am 7. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43/463/5858-123 oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
Vorstandsbüro/Investor Relations zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung


wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über


Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bks.at zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des


Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a
AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem
Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an HV,
Fragerecht, etc.)

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss:


Per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Österreich


Per Telefax: +43/463/5858-123

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden
(§ 262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich unter einer
der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
• Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag,
18. Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post: BKS Bank AG
Vorstandsbüro/Investor Relations
St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Österreich


Per Telefax: +43/463/5858-123

Per E-Mail: ingrid.tischler@bks.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt
in 30.960.000 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und
1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs- Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 246.671
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.713.329.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich unter Vorlage der
Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Klagenfurt, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: BKS Bank AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG

herbert.titze@bks.at, 0463/5858-120

Branche: Banken
ISIN: AT0000624705
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

263408

weitere Artikel:
  • Spezialfinanzierer schließen 2009 mit kräftigem Plus ab (mit Bild) Frankfurt (ots) - - Querverweis: Ein Dokument mit Kennzahlen der Geschäftsentwicklung der Keditbanken 2009 liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar - - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs - - Jeder zweite Konsumkredit kommt von den spezialisierten Kreditbanken - Krisenbedingte Flaute bei Investitionskrediten - 2010 steht im Zeichen des Verbraucherschutzes Die 54 im mehr...

  • Deutschland baut in der Krise Spitzenposition als Investitionsstandort für US-Unternehmen aus / VII. AmCham Business Barometer Berlin (ots) - In Deutschland ansässige US-Unternehmen bestätigen Attraktivität des deutschen Standorts - Optimistische Erwartungen für 2010 trotz rückläufiger Geschäftsentwicklung 2009 - Förderung des Wirtschaftswachstums als dringlichste wirtschaftspolitische Aufgabe - Deutschland bleibt für US-Investoren der attraktivste Standort in Europa. Im Krisenjahr 2009 konnte die Bundesrepublik ihren Vorsprung als Top-Investitionsstandort sogar deutlich ausbauen. Damit führt Deutschland die Rangliste der europäischen Wirtschaftsstandorte mehr...

  • EANS-Adhoc: AvW Invest AG / AvW Invest AG: Verschiebung der Bilanz 2009 -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 20.04.2010 Die AvW Invest AG gibt bekannt, dass der ursprünglich vorgesehene Termin zur Veröffentlichung der Bilanz 2009 vom 23.4.2010 auf den 17.5.2010 verschoben wird. Grund ist, dass nicht alle Vorlagen rechzeitig fertig werden und der mehr...

  • EANS-Adhoc: adesso AG assumes majority share in industry specialist evu.it GmbH with 85 employees / adesso enters industry specific SAP consulting and the energy and water utilities customer segment -------------------------------------------------------------------------------- ad-hoc disclosure pursuant to section 15 of the WpHG transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Contracts 20.04.2010 adesso AG is entering the SAP consulting business with its initial acquisition of a 60 % share in evu.it GmbH. Dortmund-based evu.it has many years of experience mehr...

  • EANS-Adhoc: adesso AG übernimmt die Mehrheit am Branchenspezialisten evu.it GmbH mit 85 Mitarbeitern / Einstieg in branchenspezifisches SAP-Consulting und das Kundensegment Energie- und Wasserversorge -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Verträge 20.04.2010 Die adesso AG steigt durch den Erwerb von zunächst 60 % der Anteile an der evu.it GmbH in das Geschäft mit branchenspezifischem SAP-Consulting ein. Die Dortmunder evu.it verfügt über eine langjährig ausgewiesene mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht