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Was Finanzämter an die Sozialversicherungsträger/Arbeitsagenturen an persönlichen Daten weiterleiten

Geschrieben am 15-04-2010

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Trotz des für die Finanzbehörden geltenden Steuergeheimnisses sind
diese verpflichtet, Daten der Bürger an die Sozialversicherungsträger
und die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Die
Oberfinanzdirektion Hannover hat nun mit ihrer Verfügung vom 07.
August 2009, Aktenzeichen S - 0131 - 33 - StO142w erläutert, in
welchem Ausmaße Finanzämter dieser Pflicht nachkommen müssen.

Prinzipiell sind die Finanzämter zur Weitergabe von Daten der
Steuerbürger nur befugt, soweit diese für die Feststellung der
Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig
sind. Auch die Daten von freiwillig Versicherten dürfen an die
Sozialversicherungsträger weitergegeben werden. Der Grund dafür liegt
darin, dass hierdurch eine gleichmäßige und korrekte Festsetzung und
Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sichergestellt werden soll.

So dürfen Finanzämter nun den Trägern der gesetzlichen
Rentenversicherung die Daten aus den Lohnsteueraußenprüfungsberichten
in Auszügen übermitteln. Jedoch dürfen hierbei nur die Daten
weitergegeben werden, die für die Feststellung der
Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig
sind. Weiter Angaben müssen vom Finanzamt unkenntlich gemacht werden,
wie z.B. die Namen der Prüfer, Angaben zur Auskunftsperson,
Umsatzsteuer für Sachzuwendungen, Versorgungsbezüge etc.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000
Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für
Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige
Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein
mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert
sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können
im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien
Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch
im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=287" zum Download
bereit.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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