(Registrieren)

Baufinanzierungsservice der Santander Consumer Bank AG: Finanzierungen zu Top-Konditionen

Geschrieben am 15-04-2010

Mönchengladbach (ots) -

- Querverweis: Eine Tabelle mit Baufinanzierungskonditionen liegt
in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -

Baufinanzierungen zu Top-Konditionen bietet die Santander Consumer
Bank AG, Mönchengladbach, über ihren Baufinanzierungsservice. Im
Angebot sind neben den Standarddarlehen auch Sonderformen, wie z.B.
das Schnelltilgerdarlehen. Darüber hinaus kann der Kunde über den
Baufinanzie-rungsservice der Santander Consumer Bank auch
KfW-Darlehen beantragen. Zinsfestschreibungen sind grundsätzlich bis
zu 20 Jahren Laufzeit möglich.

Unter www.santander.de kann der Kunde verschiedene
Modellrechnungen durchführen, täglich aktuelle Konditionen abrufen
und seine Finanzierung einfach und schnell online beantragen. Über
das gebührenfreie Beratungstelefon 0800/100 61 62 hat der Kunde aber
auch montags bis freitags von 8 -20 Uhr und Samstags von 9-15 Uhr die
Möglichkeit, sich persönlich von Baufinanzierungsexperten beraten zu
lassen. Hier eine aktuelle Zinsübersicht:

Die Finanzierungskonditionen gelten freibleibend für ein
erstrangiges Hypothekendarle-hen über 100.000,00 Euro in Höhe von 54
%, bzw. 72 % des aktuellen Verkehrswertes (entsprechen 60 %, bzw. 80
% vom Beleihungswert inkl. 10 % Risikoabschlag).

Zinsfestschreibung

5 Jahre fest:

Nom.-Zins 2,68 %, Eff.-Zins* 2,71 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1 %,
Zins gilt bis 60 % des Beleihungswertes.

Nom.-Zins 2,73 %, Eff.-Zins* 2,76 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1%,
Zins gilt bis 80 % des Beleihungswertes.

10 Jahre fest:

Nom.-Zins 3,62 %, Eff.-Zins* 3,68 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1 %,
Zins gilt bis 60 % des Beleihungswertes.
Nom.-Zins 3,67 %, Eff.-Zins* 3,73 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1 %,
Zins gilt bis 80 % des Beleihungswertes.

15 Jahre fest:

Nom.-Zins 4,02 %, Eff.-Zins* 4,10 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1 %,
Zins gilt bis 60 % des Beleihungswertes.

Nom.-Zins 4,11 %, Eff.-Zins* 4,17 %, Auszahlung 100 %, Tilgung 1 %,
Zins gilt bis 80 % des Beleihungswertes.

*Hierbei handelt es sich um den anfänglichen effektiven Jahreszins
gemäß PangV bei einer 1 %igen Anfangstilgung p. a., zzgl. ersparter
Zinsen. Die Jahresleistung wird aus dem ursprüngli-chen
Darlehensbetrag (Darlehensnennbetrag) errechnet.

Stand 15. April 2010

Originaltext: Santander Consumer Bank AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63354
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63354.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Journalisten:
Ruth Grotenrath,
Communications,
02161-6909043,
Ruth.Grotenrath@santander.de, www.santander.de/pressecenter


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

262594

weitere Artikel:
  • VERITAS Investmentkonten Abwicklung geht an die Fondsdepot Bank Frankfurt am Main (ots) - Im Zuge der Ausrichtung von VERITAS, sich zukünftig noch stärker auf das Asset Management und die Weiterentwicklung der erfolgreichen ETF-Dachfondsstrategien zu konzentrieren, hat die Geschäftsführung der VERITAS einen Vertrag zur Übernahme der Investmentkonten mit der Fondsdepot Bank abgeschlossen. "Zum 15. August 2010 wird die Administration der Investmentkonten von der bisherigen VERITAS Plattform auf die der Fondsdepot Bank übertragen. Bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens haben wir uns für einen Experten mehr...

  • EANS-Stimmrechte: Demag Cranes AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung -------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: siehe unten Sitz: siehe unten Staat: siehe unten Angaben zum Emittenten: ----------------------- Name: Demag Cranes AG Adresse: Forststrasse mehr...

  • Die häufigsten Anlegerfehler - und wie man sie vermeidet Hamburg (ots) - Europa hat die Rezession hinter sich gelassen, die Wirtschaft wächst, Investmentanlagen liegen wieder im Trend. Die Fondsspezialisten der WAVE Management AG managen aktuell 13 Milliarden Euro für Unternehmen und Privatanleger. Sie haben die häufigsten Anlegerfehler zusammengestellt und geben wertvolle Tipps. Wer diese jetzt beherzigt, hat sein Geld sinnvoll und gut angelegt. Die Top-6-Anlegerfehler und wie man sie vermeidet: 1. Kein Konzept: Einzelne Investments bergen unnötige Risiken, Umschichten ist teuer. Besser: Einmal mehr...

  • Was Finanzämter an die Sozialversicherungsträger/Arbeitsagenturen an persönlichen Daten weiterleiten Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Trotz des für die Finanzbehörden geltenden Steuergeheimnisses sind diese verpflichtet, Daten der Bürger an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat nun mit ihrer Verfügung vom 07. August 2009, Aktenzeichen S - 0131 - 33 - StO142w erläutert, in welchem Ausmaße Finanzämter dieser Pflicht nachkommen müssen. Prinzipiell sind die Finanzämter zur Weitergabe von mehr...

  • Verbesserte Absetzbarkeit von Pflegeleistungen für Senioren Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen hat sich das Bundesgesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung vom 16. Februar 2010 zur verbesserten Abziehbarkeit von Pflegeleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen geäußert. Zunächst können die in einem Altenwohnheim oder einem Pflegewohnheim bzw. in einem Wohnstift wohnende Senioren den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht