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Lebensversicherungsfonds: "Schlechtes Geschäft mit dem Tod"

Geschrieben am 13-04-2010

Frankfurt (ots) - Von 2002 bis heute haben mehr als 200.000
Bundesbürger in Lebensversicherungsfonds investiert. Diese
geschlossenen Fonds, die gebrauchte Lebensversicherungen aufkaufen,
haben von den Anlegern insgesamt rund fünf Milliarden Euro
eingesammelt. Verkauft wurden die Produkte insbesondere von Banken,
etwa der comdirect private finance AG, der SEB AG, den Volks- und
Raiffeisenbanken und der Südwestbank AG. "Das Investment entpuppt
sich für einige Anleger zunehmend als Verlustbringer", sagte Petra
Brockmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht, vor der Presse in Frankfurt. So seien einige Fonds
mit US-amerikanischen Policen "ein schlechtes Geschäft mit dem Tod"
(Beispiel: BVT Life Bond Fund II Dynamic). Denn bei diesen wurde die
Lebenserwartung oft zu niedrig angesetzt. Folge: Es werden zu wenig
Policen fällig, die Prämienzahlungen laufen aber weiter. Bei Fonds
mit britischen Policen schlage die Finanzkrise voll durch, denn die
Versicherungsgesellschaften haben relativ stark in Aktien investiert
(Beispiel: MPC Renditefonds Britische Leben plus II). Die Folge sind
geringere Rückkaufswerte und reduzierte Ablaufleistungen. Bei einigen
Fonds mit deutschen Policen seien die Fremdkapitalkosten höher als
die Renditen der Lebensversicherungen (Beispiel: König & Cie.
Deutsche Leben III). Deswegen wird der Fonds jetzt abgewickelt.
Weitere Informationen unter: www.LV-Fonds-im-Fokus.de

Lebensversicherungsfonds sind geschlossene Fonds
(Kommanditgesellschaften), die "gebrauchte" Lebensversicherungen -
oder: Zweitmarktpolicen - erwerben. Der Verkäufer der
Lebensversicherung bleibt nach der Veräußerung weiterhin versicherte
Person. Der Verkäufer erhält den Verkaufspreis, der über dem von der
Versicherungsgesellschaft gezahlten Rückkaufswert liegt. Die fälligen
Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die
dann später die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft
spekuliert auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst
hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne. Zwei Gründe
für den Verkauf durch den Versicherungsnehmer von Policen: Der Zweck
der Lebensversicherung (zum Beispiel Besicherung eines Kredites)
fällt weg oder fällige Prämienzahlungen können nicht mehr bedient
werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in
Stuttgart und Berlin durch.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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