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EANS-Hauptversammlung: CA Immo International AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 07-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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CA IMMO INTERNATIONAL AG


Wien
FN 248937i
ISIN ATCAIMMOINT5


Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 6.
ordentlichen Hauptversammlung der CA Immo International AG ein, die
am Mittwoch, dem 5. Mai 2010, um 10 Uhr, im Saal Olympia Mancini im
Hotel Savoyen Vienna, 1030 Wien, Rennweg 16, stattfindet.

Tagesordnung


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2009 mit dem
Bericht des Aufsichtsrats und dem Corporate Governance Bericht
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2009
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
6. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die geänderten
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) und das Unternehmensrechts-
Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008), nämlich in § 4 (Grundkapital und Aktien),
§ 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Hauptversammlung), § 8 (Jahresabschluss und
Gewinnverteilung) sowie Streichung der §§ 9 (Gründungskosten) und 10
(Verschmelzungskosten)

Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,


sohin spätestens ab 14. April 2010, während der üblichen
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor
Relations, auf: • Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate
Governance Bericht, • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, •
Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009; •
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
sind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens ab 14. April 2010 im Internet
unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptvers
ammlung/ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14. April
2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien,
Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7.
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin


spätestens am 26. April 2010 der Gesellschaft entweder per Post an CA Immo
International AG, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien, oder per
Telefax an +43 (0)1 532 59 07-595 oder per E-mail an
ir@caimmointernational.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung


verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über


Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das


Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der
Satzung unserer Gesellschaft über die Einberufung der
Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien für die Hauptversammlung
und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung keine
Anwendung. Weitergehende Informationen über diese Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmointernationa
l.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor der
Hauptversammlung, sohin am 25. April 2010, 24 Uhr MEZ
(Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 30. April 2010 ausschließlich unter der folgenden
Adresse zugehen muss: Per Post: CA Immo International AG


Investor Relations
Mechelgasse 1
1030 Wien


Per Telefax: CA Immo International AG
Investor Relations
+43 (0)1 532 59 07-595

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem


Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstitut gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei
Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren
Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der


Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag,
sohin den 25. April 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer
der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: CA Immo
International AG


Investor Relations
Mechelgasse 1
1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG
Investor Relations
+43 (0)1 532 59 07-595
Per Email: ir@caimmointernational.com, wobei die Anmeldung in Textform,


beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/


abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei
der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 4. Mai 2010 bis 16:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft
einzulangen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt,


dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren Aktionären als Service anzubieten, sich
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von


Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der


Gesellschaft EUR 315.959.906,95 eingeteilt in 43.460.785
Stückaktien/Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt 43.460.785.


Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur
Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen
allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel
einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Um einen
reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Wien, im April 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CA Immo International AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

CA Immo International AG

Mag. Florian Nowotny (Investor Relations)

Mag. Claudia Hainz (Investor Relations)

Tel.: +43 (0)1 532 59 07-593

Fax: +43 (0)1 532 59 07-595

e-mail: ir@caimmointernational.com

www.caimmointernational.com

Branche: Immobilien
ISIN: ATCAIMMOINT5
WKN: A0LBUV
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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