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Wahlfreiheit darf kein Feigenblatt sein

Geschrieben am 01-04-2010

Berlin (ots) - Die Vorschläge der Bundesregierung zur Veränderung
der Rabattverträge bergen Probleme. Der eigentlich
versichertenfreundliche Vorschlag Kostenerstattung wählen zu können,
um weiterhin die bewährten und bekannten Arzneimittel zu erhalten,
kann von den Krankenkassen im Keim erstickt werden. "Wir sehen die
Gefahr, dass die Kassen das System extrem bürokratisch aufbauen. Dies
wird dazu führen, dass Versicherte entweder das Instrument aus Angst
vor finanzieller Überlastung nicht annehmen oder aber auf eine
Erstattung verzichten. Dies muss im Gesetzgebungsverfahren eindeutig
geregelt werden, um Versicherten echte Wahlfreiheit einzuräumen.
Zudem ist es problematisch, weil niemand die wahren Preise
rabattierter Arzneimittel kennt. Somit sind die vom Versicherten zu
bezahlenden Mehrkosten eine reine Black Box" erklärte Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Positiv ist die geplante Anwendung des Kartellrechts. Dies würde
zumindest die größten Auswüchse von gebündelter Nachfragemacht
verhindern; die Strategie der AOK (eine Ausschreibung für alle AOKs)
wäre dann nicht mehr möglich. Somit würde verhindert, dass die
marktbeherrschende Stellung weiterhin ausgenutzt wird. Ob allerdings
diese Maßnahmen geeignet sind, den ruinösen Preiswettbewerb bei
Ausschreibungen zu entschärfen, ist fraglich. "Es ist enttäuschend,
dass trotz vorheriger Ankündigungen die Koalition nicht den Mut
hatte, die Rabattverträge im Generikamarkt abzuschaffen. Jetzt wird
versucht, durch Einzelmaßnahmen die Fehler zu beheben. Doch es ist
mehr als fraglich, ob so wirklich echte Wahlfreiheit der Versicherten
hergestellt und die deutsche generische Industrie gerettet werden
kann" so Fahrenkamp.

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Ansprechpartner:

Joachim Odenbach, Tel.: 030/27909-131, jodenbach@bpi.de


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