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EANS-Adhoc: Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Geschrieben am 30-03-2010


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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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30.03.2010

Köln, 30. März 2010. Die Vivacon AG (ISIN 000604 8911) teilt mit,
dass nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes das Grundkapital
nach HGB-Rechnungslegung um mehr als die Hälfte reduziert ist. Der
Vorstand wird daher unbeschadet der laufenden Restrukturierung gemäß
§ 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um
die Reduzierung des Grundkapitals anzuzeigen und die Lage der
Gesellschaft zu erläutern. Die Einladung wird unverzüglich mit der
Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Vivacon AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations

Telefon: +49 (0)221 1305621-0

E-Mail: ir@vivacon.de

Branche: Immobilien
ISIN: DE0006048911
WKN: 604891
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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