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EANS-Stimmrechte: F. Reichelt Aktiengesellschaft / Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geschrieben am 29-03-2010


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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:



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Name: Prof. Dr. Harald Wiedmann
Staat: Deutschland



Angaben zum Emittenten:
-----------------------



Name: F. Reichelt Aktiengesellschaft
Adresse: Rahlau 88-90, 22045 Hamburg
Sitz: Hamburg
Staat: Deutschland



F. Reichelt Aktiengesellschaft
Hamburg



ISIN: DE0007075038 und DE0007075004



Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG



Herr Prof. Dr. Harald Wiedmann, Berlin, hat uns am 26. März 2010 gemäß § 27a
WpHG Folgendes mitgeteilt:



"Mit Schreiben vom 11. März 2010 habe ich Ihnen bereits gem. §§ 21 Abs. 1 Satz
1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass mein Stimmrechtsanteil an der
F. Reichelt AG am 10. März 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,30%,
50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 84,89% (764.029 Stimmrechte)
beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind mir über die Fedor Holding GmbH,
Hamburg, und die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG (Tochterunternehmen) zuzurechnen.



Hinsichtlich der von mir mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teile
ich Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 u. 3 WpHG Folgendes mit:



1. Der Erwerb des o.g. Stimmrechtsanteils an der F. Reichelt AG erfolgte auf
der Grundlage eines Treuhandvertrages vom 25.05., 26.05. und 27.05.2009
zwischen Ludwig Merckle (u.a.), der Phoenix Erste Treuhand GmbH (u.a.) und
mir ("Treuhandvertrag") über die Verwaltung und Verwertung des
Geschäftsbereichs Pharma-Großhandel der Merckle-Gruppe ("Phoenix-Gruppe"),
durch den die Phoenix Erste Treuhand GmbH mit der treuhänderischen
Verwaltung des Treuguts - bestehend aus Aktien, Geschäfts-, Kommandit- und
sonstigen Gesellschaftsanteilen an in dem Treuhandvertrag näher bezeichneten
Gesellschaften beauftragt wurde.



Gemäß dem Treuhandvertrag übertragen mehrere natürliche Personen, bei denen
es sich im Wesentlichen um den Erben (Herrn Ludwig Merckle) und
Familienangehörige des am 5.01.2009 verstorbenen Herrn Adolf Merckle
handelt, ihre direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen der
Phoenix-Gruppe für einen begrenzten Zeitraum auf die Phoenix Erste Treuhand
GmbH, deren Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer ich bin, und
eine weitere Treuhandgesellschaft, um die Restrukturierung und anschließende
teilweise Veräußerung der Phoenix-Gruppe durch die Phoenix Erste Treuhand
GmbH und eine weitere Treuhandgesellschaft abzusichern.



Zu den Beteiligungen die gemäß dem Treuhandvertrag auf die Phoenix Erste
Treuhand GmbH übertragen werden, gehören insbesondere 94,24% der
Kapitalanteile der Fedor Holding GmbH, Hamburg, die ihrerseits 84,89% der
Stimmrechte an der F. Reichelt AG hält.



Nach den Regelungen des Treuhandvertrages ist es der Phoenix Erste Treuhand
GmbH nicht gestattet, Anteile an der Fedor Holding GmbH oder Aktien der F.
Reichelt AG zu veräußern; vielmehr müssen diese Anteile nach Abschluss des
Prozesses ggf. an die Treugeber zurück übertragen werden. Im Hinblick auf
die Ausübung von Rechten aus den vorgenannten Beteiligungen an der Fedor
Holding GmbH und (mittelbar) der F. Reichelt AG ist die Phoenix Erste
Treuhand GmbH an Weisungen der Treugeber gebunden.



Damit dient der Erwerb des Stimmrechtsanteils durch die Phoenix Erste
Treuhand GmbH und der damit verbundene mittelbare Stimmrechtserwerb durch
mich weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung
strategischer Ziele.



2. Ich beabsichtige nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der F. Reichelt AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.



3. Ich strebe weder eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandes noch
des Aufsichtsrates der F. Reichelt AG an.



4. Ich strebe keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der F. Reichelt
AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.



Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel
teile ich Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 u. 4 WpHG Folgendes mit:



Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel
verwendet. Der (mittelbare) treuhänderische Erwerb erfolgte unentgeltlich."



Hamburg, den 29. März 2010



F. Reichelt Aktiengesellschaft
Der Vorstand



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: F. Reichelt Aktiengesellschaft
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:


Branche: Immobilien
ISIN: DE0007075004
WKN: 707500
Börsen: Stuttgart / Freiverkehr
Hamburg / Amtlicher Markt


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