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Tipps für den Alltag/Urteile / Radfahrer muss Rücksicht nehmen - Datenspeicherung nicht vergessen

Geschrieben am 24-03-2010

Coburg (ots) -

Radfahrer müssen Rücksicht nehmen

Radfahrer, die auf einem Geh- und Radweg unterwegs sind und sich
dort einer Fußgängergruppe nähern, müssen ihre Geschwindigkeit soweit
reduzieren, dass sie im Gefahrenfall jederzeit bremsen können. Die
HUK-COBURG erläutert das Urteil des Oberlandesgericht München, Urteil
vom 23.10.2009, Az. 10 U 2809/09.

Eine Radfahrerin war auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg
unterwegs. Als sie sich einer Fußgängergruppe näherte, klingelte sie.
Obwohl auf ihr Klingeln keine erkennbare Reaktion folgte, fuhr sie
ungebremst weiter. Einer der Fußgänger machte einen Schritt
rückwärts, wodurch es zur Kollision mit der Radfahrerin kam.

Das Oberlandesgericht (OLG) München ging in seinem Urteil zwar von
einem Verschulden der Fußgängerin aus, weil sie gegen das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen und unachtsam einen Schritt
zurück gemacht hatte. Trotzdem werteten die Richter das Fehlverhalten
der Radfahrerin höher. Die Radfahrerin hätte ihre Geschwindigkeit der
Situation anpassen und gegebenenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit (5
bis 7 Kilometer pro Stunde) fahren müssen. Das OLG quotelte die
Haftung zu Lasten der Radfahrerin mit einem Drittel zu zwei Dritteln.

Datenspeicherung nicht vergessen

Das Absehen von einer regelmäßigen Datensicherung stellt auch im
privaten Bereich ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst dar.
Die HUK-COBURG erläutert das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt,
Urteil vom 04.09.2009, Az. 312 C 183/08).

Der Eigentümer eines zweieinhalb Jahre alten Notebooks verlangte,
als sein Notebook beschädigt wurde, vom Schadenverursacher die Kosten
für den Ersatz der Datenrekonstruktion durch einen Fachmann. Sie
beliefen sich auf knapp 2.300 Euro. Das Gericht beurteilte den
Sachverhalt anders: Wegen seines überwiegenden Mitverschuldens steht
dem Eigentümer des Notebooks kein Schadenersatzanspruch zu. Er habe
es pflichtwidrig unterlassen, die auf dem Notebook vorhandenen Daten
auf anderen Datenträgern außerhalb des Notebooks zu sichern. Fazit:
Bei der Nutzung von PC und Notebooks ist Datensicherung oberstes
Gebot.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Ansprechpartner:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
Telefon (09561) 96-2084
karin.benning@huk-coburg.de


HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer


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