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Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden

Geschrieben am 12-03-2010

Wiesbaden (ots) - Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder
medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer
Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von
der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt
werden. Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts
Dessau-Roßlau (Aktenzeichen: S 4 KR 38/08). "Ein Autofahrer hatte
betrunken einen Unfall verursacht und sich dabei verletzt. Die
Richter stimmten zu, dass er einen Teil der medizinischen Folgekosten
selbst bezahlen muss", sagt Svenja Bartmann, Gesundheitsexpertin beim
Infocenter der R+V Versicherung.

Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher
Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war.
"Grundlage hierfür ist Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V.
Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in
anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann.
Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der
Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder
komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch
vom Einzelfall ab.

Weitere rechtliche Themen unter http://www.infocenter.ruv.de

Originaltext: R+V-Infocenter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63400
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63400.rss2

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others Communication GmbH
Anja Kassubek
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de


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