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Neue Regelungen für Frühstück bei Hotelübernachtungen machen Reisekostenabrechnung noch komplizierter / HRworks setzt Regelungen in gleichnamiger Softwarelösung um

Geschrieben am 09-03-2010

Freiburg (ots) - Seit vergangenem Freitag (05.03.2010) gelten neue
Regelungen für das Frühstück bei Hotelübernachtungen. HRworks hat
diese Regelungen in der gleichnamigen Softwarelösung für
Reisekostenabrechnung, Abwesenheits- und Arbeitsmittelverwaltung
bereits umgesetzt.

Das Bundesfinanzministerium für Finanzen (BMF) hat am Freitag
(05.03.2010) das Schreiben zur "Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11
UStG)" herausgegeben. Darin wird insbesondere die Behandlung des
Frühstücks bei Hotelübernachtungen geregelt.

"Als Anbieter einer Onlinesoftware für die Abrechnung von
Reisekosten haben wir sofort auf das BMF Schreiben reagiert und diese
Neuregelungen umgehend in HRworks abgebildet. Damit haben unsere
Kunden den minimal möglichen Aufwand. Diese Regelungen gelten
schließlich rückwirkend ab dem 01.01.2010", erklärt Thomas Holzer,
Geschäftsführer der HRworks GmbH.

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das ab 01.01.2010 in
Kraft getreten ist, müssen Übernachtung und Frühstück getrennt
ausgewiesen werden, da die Übernachtung mit 7% und das Frühstück mit
19% Umsatzsteuer zu veranlagen sind. R 9.7 Absatz 1 Satz 4
Lohnsteuerrichtlinie ist dadurch nicht mehr anwendbar, da es bei
einer Hotelrechnung im Inland keinen Gesamtpreis für Unterkunft und
Frühstück mehr gibt. Eine pauschale Frühstückskürzung mit 4,80 EUR
war demnach nicht mehr möglich.

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem BMF-Schreiben vom
05.03.2010 hierfür nun nachträglich Regelungen definiert.

Positiv ist zu sehen, dass das Bundesfinanzministerium das
Ansetzen des Sachbezugswertes von derzeit 1,57 EUR nun unter
vereinfachten Bedingungen ("Frühstücksgestellung") erlaubt. Ist ein
Mitarbeiter durch eine Dienstanweisung, Betriebsvereinbarung oder
einen Arbeitsvertrag berechtigt, seine Übernachtung mit Frühstück
selbst zu buchen und liegt eine Reservierungsbestätigung vor, so
kann, entgegen der bisherigen Regelungen, der Sachbezug angesetzt
werden.

Ergänzend und sehr zur Verwirrung aller Betroffenen wurde zudem
folgendes geregelt: Sobald in der Rechnung ein Paketpreis für
Hotelnebenleistungen (z.B. sog. "Business-Package",
"Servicepauschale") angegeben wird und keine Frühstücksgestellung
vorliegt, ist die pauschale Kürzung in Höhe von 4,80 EUR wieder
möglich.

Holzer wirft ein: "In gewohnt hölzernem Beamtendeutsch hat das
Bundesfinanzministerium versucht, die nicht bedachten Konsequenzen
des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zu regeln. Meines Erachtens wird
dadurch die Verwirrung noch größer, denn durch den erleichterten
Sachbezug trifft die Frühstücksgestellung nun fast immer zu, d.h. es
kann in der Regel der Sachbezug angesetzt werden. Viele Unternehmen
möchten jedoch weiter die 4,80 EUR pro Frühstück abziehen. Und genau
hier liegt der Hund begraben: Wenn trotz Frühstücksgestellung eine
Kürzung von 4,80 EUR vorgenommen wird, dann führt die Differenz zum
Sachbezug in Höhe von 3,23 EUR (4,80 EUR - 1,57 EUR = 3,23 EUR) zu
einem Steuerguthaben beim Mitarbeiter, die er als Werbungskosten bei
seiner Steuererklärung geltend machen kann." Holzer führt weiter aus:
"Diese Vorschrift verkompliziert die Abrechnung der Reisekosten
weiter, verunsichert die Reisenden und die Buchhaltungsmitarbeiter
und muss nun von den Softwareanbietern auch noch implementiert
werden."

"Noch immer im Dunklen tappt man zudem, was für das Mittag- oder
Abendessen gilt. Dafür wurde extra 2008 eine eigene Regelung
eingeführt. Wie nun damit zu verfahren ist, davon ist im BFM
Schreiben keine Rede", kritisiert der Geschäftsführer.

HRworks stellt eine grafische Übersicht der neuen Regelungen unter
folgendem Link zur Verfügung:
http://www.hrworks.de/fruehstuecksabzug2010.pdf

Über HRworks GmbH

Das Freiburger Softwarehaus HRworks GmbH ist mit HRworks seit 1998
online. HRworks ist ein Mitarbeiterportal für Reisekostenabrechnung,
Abwesenheits- sowie Arbeitsmittelverwaltung. Die Mitarbeiter können
sich online via Internet/Intranet am System bedienen. Mittlerweile
nutzen über 70.000 Anwender und über 550 Kunden den Service, der nach
dem Prinzip des Software as a Service (SaaS) angeboten wird.

Weitere Informationen: http://www.hrworks.de/Pressemappe

Originaltext: HRworks GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/13488
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_13488.rss2

Pressekontakt:
Kontakt Presse:
Melanie Heinemann
Presse & Marketing
HRworks GmbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg
Tel: 0761 / 47954 - 76
melanie.heinemann@hrworks.de
www.hrworks.de

Kontakt Vertrieb:
HRworks GmbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg
Tel.: 0761 / 47954 - 96
Fax.: 0761 - 47954 - 99
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