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Erschreckende Unklarheiten bei Anwendung des Waffenrechts / "Jeder Anschein von Willkür muss vermieden werden"

Geschrieben am 09-03-2010

Düsseldorf (ots) - Bei dem hastig formulierten und verabschiedeten
Waffengesetz 2009 zeigen sich gegenwärtig erhebliche
Anwendungsprobleme. So verlief nicht nur die Waffenamnestie
weitgehend erfolglos und von Unklarheiten gekennzeichnet. Auch die
umstrittenen Kontrollbesuche bei Legalwaffenbesitzern erweisen sich
zunehmend als Problem.

"Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das Recht des Wohnungsinhabers
herausgestellt, Kontrollen aus berechtigten Gründen ablehnen zu
können. Faktisch hat der Waffenbesitzer dieses Recht so gut wie
nicht", erklärt Dr. Hans Scholzen vom Verband für Waffentechnik und
-geschichte (VdW). Das Problem sei die Definition eines berechtigten
Grundes. Der Verweis von Ämtern auf eine gerichtliche Klärung des
Begriffs "berechtigt", sei abwegig. Der Bürger benötige
Rechtssicherheit und die erhalte er nur anhand klarer Definitionen
oder Beispiele. Es sei unzumutbar, dass man faktisch gezwungen sei,
sich des Risikos der Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnis
auszusetzen und auf einen Gerichtsentscheid zu warten, um zu
erfahren, dass die Gründe, die man angegeben hat, stichhaltig waren.
Es kann nicht sein, dass lokal von einem Sachbearbeiter über diese
Frage entschieden wird, sonst wird es zu dieser Frage zahlreiche,
voneinander abweichende Meinungen geben. "Jeder Anschein von Willkür
muss jedoch vermieden werden," so Scholzen.

"Wir müssen bedenken, dass zum Beispiel der Verlust einer
kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung oder der Jagdpachtfähigkeit
oder der Eignung zur Teilnahme am sportlichen Schießen nicht nur
einen finanziellen Verlust bedeutet. In den genannten Fällen gehen
der Allgemeinheit historische Werte, die notwendige Hege des Wildes
oder die Erbringung sportlicher Leistung verloren." Und auch der
Kontrolleur benötige Rechtssicherheit. "Der Gesetzgeber hat nicht
beabsichtigt, die Bürger zu verunsichern. Deshalb müssen die
Innenministerien jetzt reagieren und klare Verwaltungsanweisungen
geben, welche Verweigerungsgründe stichhaltig sind und welche nicht".

Originaltext: Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75423
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75423.rss2

Pressekontakt:
Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW)
Oststraße 154
40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 - 46 48 44
Fax: 02 11 - 48 90 35
Email: info@vdw-duesseldorf.de
Internet: www.vdw-duesseldorf.de


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