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Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz / BDZV: Beim Schutz der Berufsgeheimnisträger müssen Journalisten den Abgeordneten und Ärzten gleichgestellt werden

Geschrieben am 01-03-2010

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin an das Bundesverfassungsgericht appelliert, den
Quellenschutz und damit die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu
stärken. Anlass ist die für morgen erwartete Entscheidung des
höchsten Gerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung. Der BDZV warnte, dass der im Gesetz
verankerte staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontaktdaten
von Journalisten Informanten massiv abschrecken könne. Ihre
Anonymität sei nicht mehr gesichert, vielmehr müssten sie ihre
Enttarnung befürchten, wenn ein Journalist innerhalb eines halben
Jahres nach Kontaktaufnahme in das Visier der Staatsanwaltschaft
gerate. Vor diesem Hintergrund, forderten die Zeitungsverleger, sei
es notwendig, Journalisten beim Schutz der Berufsgeheimnisträger mit
Abgeordneten und Ärzten gleichzustellen. "Ein funktionierender
Quellenschutz ist ein wichtiger Garant dafür, dass die Presse ihrer
Wächterfunktion in unserem Land nachkommen kann", hieß es dazu vom
BDVZ.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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