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Hausarztverträge sind freiwillige Zusatzoption zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen/BVKJ instrumentalisiert Eltern für Funktionärsstreit

Geschrieben am 26-02-2010

Berlin/Stuttgart (ots) -

- Querverweis: Ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für
Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zur
Grundversporgung von Kindern und Jugendlichen sowie Statements
der Vertragspartner des AOK-Hausarztvertrages in
Baden-Württemberg liegen in der digitalen Pressemappe zum
Download vor und sind unter http://www.presseportal.de/dokumente
abrufbar -

Die Hausarztverträge in Baden-Württemberg setzen auf die bewährte
Kooperation zwischen Hausärzten und Pädiatern zum Wohle der jungen
Patienten. Der seit Mai 2008 laufende erste hausärztliche
Vollversorgungsvertrag mit der AOK Baden-Württemberg ist eine
sinnvolle und freiwillige Zusatzoption der pädiatrischen Versorgung.
Die Vertragspartner haben diesen Vertrag nicht gestaltet, um Pädiater
durch Hausärzte zu ersetzen. Eine öffentliche Instrumentalisierung
von Eltern durch die Funktionäre des BVKJ hat keinerlei sachliche
Grundlage, verunsichert Patienten und Angehörige und schadet der
guten Zusammenarbeit von Hausärzten und Kinderärzten vor Ort.

"Der BVKJ versucht jetzt auf der Funktionärsebene Eltern und ihre
Kinder vor den Karren einer Kampagne zu spannen", erklärte der
Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt,
in Berlin. "Hausärzte und Kinderärzte arbeiten in der täglichen
Praxis kollegial sehr gut zusammen. Wir wollen Kinder und Jugendliche
optimal versorgen. Es sind die Funktionäre des BVKJ, die Eltern und
ihre Kinder verunsichern und den vertrauten Hausarzt ausbooten
wollen."

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI, ergänzt:
"Die fachübergreifende Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte
funktioniert in der Praxis problemlos. Der AOK-Hausarztvertrag in
Baden-Württemberg ist so angelegt, dass Eltern und/oder Kinder
entscheiden können, bei wem sie sich einschreiben. Diese
Wahlmöglichkeit halten wir gerade für Heranwachsende für wichtig, die
ab einem bestimmten Alter lieber in die Praxis eines Allgemeinarztes
gehen. Die Vergütung der am Vertrag teilnehmenden Pädiater liegt weit
über der des Kollektivvertrags. Insofern geht es dem BVKJ nicht um
die Versorgungsqualität, sondern um Verbandsinteressen mit den Ziel,
die Allgemeinärzte aus dem Vertrag herauszudrängen."

Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, dazu:
"Die Teilnahme für Ärzte wie Versicherte ist absolut freiwillig und
bietet unseren Versicherten viele Vorteile wie schnellere
Terminvergaben bei Fachärzten. Wenn sich Eltern für einen Hausarzt
entscheiden, für ihre Kinder jedoch einen Kinderarzt wählen, der
nicht am Hausarztvertrag teilnimmt, so ist das völlig in Ordnung. Die
Kinder werden auch in der Regelversorgung weiterhin gut versorgt."

"Der Hausarzt ist seit jeher die erste Anlaufstelle für die
Familie - gerade in strukturschwachen Gebieten ohne umfassende
fachärztliche Abdeckung. Zudem werden über 80 % der pädiatrischen
Notfälle, der überwiegende Teil der Hausbesuche und etwa die Hälfte
der Gesamtkontakte ab dem Grundschulalter von Hausärzten geleistet",
erklärt Dr. Berthold Dietsche, Vorstandsvorsitzender des
Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. "Wer die Versorgung von Kindern
und Jugendlichen nicht gefährden will, darf Hausärzte nicht
ausschließen." Der Deutsche Hausärzteverband verweist in diesem
Zusammenhang auf die ausführliche Stellungnahme der Deutschen
Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zur
Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen, die für Deutschland ein
gemischtes System der gemeinsamen ambulanten Grundversorgung von
Kindern und Jugendlichen durch Hausärzte und Kinderärzte vorsieht
(siehe Anlage).

Dr. Thomas Fröhlich, Kinderarzt aus Bammental und Teilnehmer am
HZV-Vertrag in Baden-Württemberg: "Kinder- und Jugendärzte, die ihren
AOK-versicherten Kindern und Jugendlichen die hinlänglich bekannten
Vorzüge bezüglich Leistungsangebot und ungedeckelten Ressourcen
gerade auch für die optimale Versorgung chronisch kranker Kinder und
Jugendlicher verwehren, nur weil auch Allgemeinärzte dieses Angebot
machen können, argumentieren am Versicherten vorbei: Für
berufsständische Querelen haben diese kein Interesse und sie würden
gerne der Praxis ihrer Wahl ihr Vertrauen und ihre Verbundenheit
erweisen. Das muss man nur zulassen."

Originaltext: Deutscher Hausärzteverband, MEDI Verbund, AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79095
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79095.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle AOK Baden-Württemberg: 0711/ 25 93-231
Pressestelle Deutscher Hausärzteverband: 030/ 8871437430
Pressestelle MEDI Baden-Württemberg: 0711/ 80 60 79-73


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