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Hahn Rechtsanwälte: Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich

Geschrieben am 17-02-2010

Bremen (ots) - Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds
ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo
Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik
betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die
durch die Bank - hier die Dresdner Bank AG - übernommenen
Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als "abstrakte
Schuldversprechen" zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI
Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste
rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten
Kommanditkapitals wegfallen. Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000
Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz
von 50 Prozent mit Steuernachforderungen - inklusive Verzinsung - in
Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds
III mehr als 5.300 Anleger.

Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es
jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. "Nach unserer Prüfung stehen
die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette
Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im
Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten", so Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das
gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich
gezahlte Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der
Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück
bezahlen.

Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der
Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank
finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.

Hahn Rechtsanwälte bietet aus diesem aktuellen Anlass vom 1. März
bis zum 5. März 2010 eine kostenfreie telefonische Informationswoche
an. Interessenten können sich zu einem Telefontermin anmelden:
0421/24685-0.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in
Stuttgart und Berlin durch.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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