 |
|
 |
|
Neuer Wohnraum für alte Häuser - Tipps für die Planung einer Aufsattelung
Geschrieben am 10.08.2006 - [Nächster Artikel] |
|
|
Oberursel (ots) -
- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -
Häuser mit Flachdächern waren zwischen 1950 und 1970 in Mode. In Zeiten knapper werdenden Baulandes entdecken nun immer mehr Bauherren und Architekten das ungenutzte "Grundstück auf dem Haus" und wandeln das Flachdach durch Aufsattelung in eine Dachwohnung um. Wer eine Aufsattelung plant, sollte schon bei der Vorbereitung einige Dinge beachten.
Statik prüfen
Ob einstöckiges- oder mehrstöckiges Haus: Grundsätzlich ist das Aufsetzen eines Steildachs bei fast jeder Hausart möglich - sofern die Statik es zulässt. Denn die Aufsattelung und die anschließende Nutzung des Dachstuhls als Wohnraum beansprucht die Tragfähigkeit des Hauses. Ein Bauingenieur oder Architekt kann beurteilen, ob das Vorhaben innerhalb der vorhandenen Bausubstanz bautechnisch und ästhetisch ansprechend realisierbar ist.
Rechtliche Voraussetzungen beachten
Nächster Schritt ist die Prüfung rechtlicher Bestimmungen. Eine formlose Anfrage an die kommunale Baubehörde reicht aus, um zu erfahren, ob der Bebauungsplan Steildächer zulässt. Falls nicht, kann die Kommune den Bebauungsplan ändern. Dies ist häufig der Fall, wenn bereits vorher mehrfach Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen erteilt wurden. In jedem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig alle rechtlichen Fragen zu klären. Denn erst, wenn alle notwendigen Anträge gestellt und genehmigt wurden, kann der Bau beginnen.
Finanzierung Die Aufsattelung ist nicht nur ein kostengünstiger Weg zu mehr Wohnraum, sondern bietet auch Möglichkeiten zur Steuereinsparung. Voraussetzung ist, dass die Aufsattelung des Flachdaches als sogenannter "Erhaltungsaufwand" anerkannt wird. Nach § 9 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes zählt dieser Erhaltungsaufwand zu den "sofort abzugsfähigen" Werbungskosten. Wer sich zum Beispiel dafür entscheidet, zunächst nur ein schadhaftes Flachdach durch ein Steildach zu ersetzen und den Bauantrag für den Ausbau erst später stellt, kann von dieser Abschreibungsart profitieren.
Experten zu Rate ziehen
Sind diese Punkte geklärt, kann die eigentliche Bauplanung beginnen. Die gewünschte Dachform, Dachneigung und der Dachaufbau sollten mit einem Architekten besprochen werden. Für die Dachdeckung ist der örtliche Dachhandwerker der richtige Ansprechpartner. Denn das geneigte Dach besteht aus einem kompletten System, bei dem alle Einzelteile wie Dachpfannen, Unterdeckbahnen und Systemteile optimal aufeinander abgestimmt sein müssen. Besonders beim Deckmaterial kann der Bauherr auf eine große Auswahl unterschiedlicher Formen und Farben zurückgreifen. Um langfristig vom neuen Steildach zu profitieren, ist es aber auch wichtig, auf hochwertige Materialqualität zu achten. Die Dachpfannen führender Hersteller, zum Beispiel der Marke Braas, bieten eine 30-jährige Garantie - inklusive Frostwiderstand. So bietet die Aufsattelung nicht nur ein Plus an Wohnraum, sondern auch an Sicherheit.
Originaltext: Lafarge Dachsysteme Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53434 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53434.rss2
Pressekontakt:
Lafarge Dachsysteme GmbH Dr. Gabriele Krüner Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Landstraße 2-4 D-61440 Oberursel Telefon: (06171) 61-2521 Telefax: (06171) 61-2620 e-mail: presse@lafarge-dachsysteme.de
|
| |
 |
|
 |
| |
 |
Login |
 |
|
 |
Themen-Infos |
 |
|
 |
Artikel Bewertung |
 |
|
 |
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
|
 |
|