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Auch bei der Krankenversicherung gilt: Verschenken Sie nichts und geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab!

Geschrieben am 29-01-2010

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Januar 2010 sind Beiträge
zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller Höhe
absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung
berücksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten
Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den
Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%.

Nicht so einfach ist es für Privatversicherte: Diese erhalten den
umfassenden Abzug ihrer Versicherungsbeiträge nur, wenn sie dem
Arbeitgeber eine Bescheinigung des Versicherers vorlegen, aus der
hervorgeht, welche Teil der insgesamt gezahlten Beiträge der
"Basisversorgung" entspricht. Ohne eine solche Bescheinigung bleiben
vom Lohn pauschal 12% steuerfrei, maximal jedoch 3.000 EUR in
Steuerklasse III und 1.900 in allen anderen Steuerklassen.

Da diese Vorgehensweise nicht die exakte Berechnung aller
abziehbaren Beiträge ermöglicht, rät der Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) dazu, dass Steuerzahler am Ende
des Jahres stets ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Da können
auch etwaige kassenindividuelle Zusatzbeiträge geltend gemacht oder
Ungenauigkeiten beim Lohnsteuer korrigiert werden, so Jörg Strötzel,
Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe
e.V. (VLH). Dies wird oft zu einer stärkeren steuerlichen Entlastung
führen, weil mehr Versicherungsbeiträge abgezogen werden können als
zunächst bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden.
Die ihnen zustehende steuerlichen Vorteile sollten Arbeitnehmer nicht
verschenken.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen, welche fast 500.000
Mitglieder betreuen, Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Er
wurde 1972 gegründet, ist Mitglied im NVL Neuer Verband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V. und ZVL Zertifizierungsverband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V. und verfügt als einziger
Lohnsteuerhilfeverein im Rahmen der freiwilligen Qualitätssicherung
über mehr 1.200 zertifizierte Beratungsstellen nach DIN 77700.

Dieser Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=275" zum Download
bereit.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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