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ots.Audio: Falsch behandelt? Wie sich Betroffene wehren können, die sich als Opfer eines ärztlichen Fehlgriffs fühlen

Geschrieben am 25-01-2010

Baierbrunn (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Ärzte sind keine Halbgötter in Weiß. Sie sind Menschen und sie
können Fehler machen. Wer glaubt, Opfer eines solchen Kunstfehlers
geworden zu sein, kann sich dagegen wehren. Man kann sich zum
Beispiel an eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer wenden. Wie
neutral solche Schlichtungsstellen sind, ist allerdings schwer zu
beurteilen, sagt Hans Haltmeier, Chefredakteur der Apotheken Umschau:

O-Ton 17 sec
"Verbraucherschützer raten davon ab, da sie die Neutralität
bezweifeln. Man kann sich alternativ aber an seine Krankenkasse
beziehungsweise an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden
oder ein Privatgutachten in Auftrag geben, das aber relativ teuer
werden kann."

Um für den Fall der Fälle vorzubeugen, sollte man die Behandlung
von Anfang an sorgfältig dokumentieren:

O-Ton 23 sec
"Man kann das schon vorbereiten, indem man zum Beispiel eine Akte zu
seinem Fall anlegt. Mit all den Unterlagen, die wichtig sind, und
auch mit einem Gedächtnisprotokoll. In dem sollte alles stehen, was
Sie mit dem Arzt besprechen, wann Sie behandelt worden sind und was
Ihnen vielleicht merkwürdig vorkam. Im Krankenhaus sollten Sie den
Aufklärungsbogen vor einer Operation nur unterschreiben, wenn Sie ihn
auch verstanden haben."

Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, hilft oft nur der
Klageweg. Und der kann dauern:

O-Ton 18 sec
"Solche Prozesse dauern oft mehrere Jahre. Man braucht einen langen
Atem. Viele Patienten gehen dabei auch leer aus, weil die
Beweisführung schwierig ist. Bevor man eine Klage einreicht, sollte
man deshalb unbedingt Auskunft bei einem erfahrenen Fachanwalt für
Medizinrecht einholen."

Informationen und praktische Hilfe gibt es bei
Patienten-Beratungsstellen, bei der Verbraucherzentrale oder bei
Selbsthilfegruppen, schreibt die Apotheken Umschau. Dort weiß man in
der Regel am besten, wie man als Patient zu seinem Recht kommt.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de


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